Startseite › Foren › Fit und Gesund › Frage zum Thema Reha
-
Frage zum Thema Reha
-
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha z. B. nach einer Krebs-OP?
VG
seestern47
-
Frag das Internet dort findest Du ca. 2.050.000 Ergebnisse, weil das Thema sehr umfangreich ist und individuelle Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
-
Deshalb habe ich hier und nicht google gefragt.
Vielleicht gibt es Mitglieder, die damit Erfahrung haben. Deine Antwort war nicht hilfreich. -
Wie ich geschrieben habe, jeder Einzelfall ist individuell es gibt keinen Allround-Vorschlag für Alle, deshalb spreche mit Deinem Arzt, oder Deiner Krankenkasse.
-
Ich bin mir sicher, es gibt einen Anspruch auf spezielle Kuren (onkologische Reha), zumindest hat man mir das so im KH vermittelt, da sie als Teil der Therapie angesehen wird. Ich glaube, nach 2 Jahren verfällt der Anspruch. Ich konnte meinen Anspruch unverschuldet leider nicht wahrnehmen. Obwohl meine 2 Jahre nun um paar Wochen überschritten sind, will ich meinen Onkologen zum nächsten Termin fragen, ob ich dennoch eine bekommen kann.
Am besten man fragt den Onkologen, aber auch die Sozialarbeiter im KH hätten darauf aufmerksam machen sollen. Man kann auch versuchen, noch einmal Kontakt zur Sozialstation des Krankenhauses aufzunehmen, wo man behandelt wurde – wenn es so war.
Nachtrag:
https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/rehabilitation-nach-krebs.php
Schau einmal in den blauen Kasten. Da ist eine Kontaktmöglichkeit zum deutschen Krebsinformationsdienst.
-
Unbekannt
Unbekannt27. Februar 2023 um 10:50@Seestern47, ich kann dir dazu nur sagen, dass es 2000 so war, da bekam ich nach der Krebs OP sofort eine Reha und dann nochmal im darauf folgendem Jahr, mein Bruder übrigens auch, das war vor ca. 6 Jahren. Bei meinen beiden Rücken OPs nicht, aber 2020 war Corona und ich habe es erst gar nicht versucht.
-
Auch bei einer onkologischen Reha braucht es m.E. bestimmte Voraussetzungen. Ausschlaggebend sind die behandelnden Ärzte und ihre Begründung. Wenn noch Krhs.-Aufenthalt besteht, ist die Kontaktaufnahme zum Sozialdienst unbedingt hilfreich. Das funktioniert in der Regel gut. Die MA dort sind mit dem Ablauf der Formalitäten bestens vertraut.
Für den Fall der bereits erfolgten Krhs.-Entlassung ist bei Antragstellung wichtig zu wissen, dass für gesetzl. versicherte RentnerInnen die DRV der Kostenträger ist. Gilt nur bei onkologischer Diagnose. Bei sonstiger Reha ist das in dieser Personengruppe die Krankenkasse. Das bringt, die Bewilligung betreffend, viel Zeitersparnis. Ich hab´das nach Krhs.-Entlassung bei meinem HA gemacht, der das leider auch nicht wusste. Hat einiges an Zeit, die eigentlich nicht war, gekostet.
Bei abgeschlossener Rehamaßnahme ist mind. eine Folge-Reha. meist möglich.
-
Vielen Dank für Eure Antworten. Sehr hilfreich. Vor allem die Links.


-
J a ,seestern , der Betroffene kann sogar zwei Rehamassnahmen beantragen
Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.