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Ex-Verfassungsrichter: Zutrittsrecht für jeden „nicht zulässig“
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Wie du schreibst, bist du als Verleger (Unternehmer) Abonnent bei Nachrichtenagenturen. Ich nehme jetzt an, dass du aufgrund der Tätigkeit als Verleger eine Lizenz erhalten hast (Nutzungsrecht), der genau vorgibt wofür die Artikeln verwendet werden dürfen. Die Verwendung dürfte für deine Zeitschriften gelten, inklusive Netzausgaben. Verwendest du beruflich Artikeln oder Karikaturen darüber hinaus, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Im FfS bist du Privatperson, eine Erlaubnis für FfS ist nicht enthalten.
Gemäß Urheberrecht ist folgendes erlaubt: Eine Speicherung auf dem eigenen PC.
Keine Weitergabe an andere. Keine Einsetzung in Internetforen, eigene Webseiten o.ä. -
…ja Zoe @Zoe – (m)eine Meinung derart abzuwerten indem man nicht einmal davor zurückscheut, persönliche Defizite zu unterstellen, ist wirklich einfach nur frech.
Ich kenne ja den eigentlichen Grund dieser persönlichen Angriffe und Unterstellungen,
und dass jede sich bietende Gelegenheit dafür wahrgenommen wird. Wer mit Zurückweisung nicht klarkommt, kann wohl nicht anders – so what !
Meiner Freude am Forum tut das keinen Abbruch. -
Nicht ärgern, nur wundern!
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Da weiß wieder jemand was……..
Wie sagte ich an anderer Stelle …. immerwährende Wiederholung macht nichts zu Wahrheit!
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Dieser H J Papier ist wahrscheinlich einer der wenigen , die noch realistisch sind .
Aber er rettet das Boot nicht mehr , es sinkt schon…………
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:-)))
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Ich habe nicht über die Äußerung vom Gartenfan am 8.9. gelacht, sondern darüber, daß ich den Beitrag von Genuss, den er heute, am 3.10. offenbar hier geschrieben hatte, nicht mehr sehen kann. Inzwischen nehme ich’s leicht.
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