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Ex-Verfassungsrichter: Zutrittsrecht für jeden „nicht zulässig“
Zurückweisung an der Grenze, wie es in allen anderen Ländern üblich ist
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht Zurückweisungen an der Grenze nicht nur als möglich, sondern auch als „geboten“ an. Es gebe keine EU-Regel, die über dem deutschen Asylgesetz stehe.
Paragraf 18 erlaubt die Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze, die über ein anderes EU-Land einreisen. Es gebe laut Papier keine europarechtlichen Regelungen, die ein solches Vorgehen außer Kraft setzten, weil sie übergeordnet seien. „Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig“, so Papier. Die Ausnahmeregelung aus humanitären Gründen sei zur Regel geworden, widerspreche aber dem Sinn des Asylrechts.
Hans-Jürgen Papier (CSU) war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sein Nachfolger wurde Andreas Voßkuhle. Zuvor war er von 1991 bis 1998 Vorsitzender der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Bereits 2016 kritisierte er die Bundesregierung wegen ihrer Migrationspolitik.
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Es muß eine programmtechnische Erklärung geben. Weiß der Himmel … 

