Startseite › Foren › Themen des Tages › Energiepauschale, Sparverordnung, E-Rezept...
-
Energiepauschale, Sparverordnung, E-Rezept...
seestern47 antwortete vor 3 Jahre, 5 Monaten 18 Mitglieder · 145 Antworten
-
Lonly @Lonly, wenn es nicht so traurig wäre, müsste ich über deine Antwort nun herzhaft lachen….
-
Genauso habe ich gedacht. Wer jetzt Schulden macht, machen muss, wie will er die in 6 Monaten begleichen können? Es kommen doch noch höhere Vorauszahlungen dazu.
-
6 Monate keine Wohnungskündigung wenn man Nebenkosten nicht bezahlen kann und keine Strom und Gassperren !@Lonly
Bevor Deine weiteren berechtigten Annahmen/Fragen beantwortet werden können, frage ich lieber erstmal:
Was glauben die Regierungsmitglieder passiert in den 6 Monaten, außer dass die Schulden und Zahlungsunfähigkeit noch größer wird? Dass Geld vom Himmel regnet? Dass wenn sich die allgemeine Lage ändert, die Säumigen auf einmal ihre Schulden zahlen können, obwohl sie dann maximal vielleicht wieder ein „normales“ armes Leben führen können?
Nichts als Flickwerk ohne Verstand und Augenwischerei. Auf konkrete Fragen wird ausweichend reagiert. Es ist einfach nur unschön.
Ich habe ja letztens hier gelesen – Mitgefühl für Politiker – ich kann mich maximal zum Mitleid zu soviel Unvermögen aufraffen.Aber so ist das, wenn man vollmundig Konsequenzen gern in Kauf nimmt, niemanden alleine lassen will und gleichzeitig in der ganzen Welt als Retter der armen Staaten auftreten möchte. Eine Gratwanderung die nicht gelingen kann, wie jeder normal denkende Bürger weiß.
Mein Mitgefühl gehört denen, denen das Geld fehlt und mit dieser Misere leben müssen. Nicht zu vergessen, dass es viele gibt, die nicht wissen ob sie morgen auch zu diesen Personen gehören – mich eingeschlossen.
GeSa
-
Für Kriegstreiber Putin hat man scheints mehr Verständnis als für unsere Regierung, von der erwartet wird, trotz allem unseren Lebensstandard zu erhalten…
-
Trotzdem solltest Du noch mal im Vertrag nachschauen was – eingeschränkt – bedeutet @Ricarda01 30.08.13:21h. Könnte wichtig sein.
GeSa
-
Nein, bis jetzt nicht. Ich hatte ja durch den Umzug den Kopf voll und ganz viel zu überlegen. Das tue ich jetzt auch nicht, was soll ich mich verrückt machen, was kommt, das kommt. Freue mich jedenfalls, dass ich in der Hektik im Frühjahr überhaupt den Vertrag so abgeschlossen habe. Ricarda

-
Sorry, die Zugabe musste ich noch bringen.@Paesi
Nicht nur hochberechtigt, sondern auch richtig.
GeSa
-
-
Da fragst du mich zu viel. August 2021 war die Geburt, von da ab Elterngeld. Der Arbeitgeber zahlt nicht, weil sie keinen Tag in 2022 arbeitet – seine Aussage. Das Arbeitsverhältnis ruht.
Sie könnte das dann nur nächstes Jahr über die gemeinsame Steuererklärung mit ihrem Mann versuchen. Wäre dann wirklich eine lange Wartezeit, aber besser als nichts.
Danke, hilft mehr als:
„dass heute für alles der Staat verantwortlich gemacht wird“ (Cocco) So eine sich wiederholende absolute Aussage, passt m. M. n . nicht zu dem von mir angeführten Beispiel, das mich verärgert. Im Gegenteil, es ist für mich eine sehr strapazierte und nicht passende Phrase, mit der bei ständiger Wiederholung andere dann womöglich denken: „Sage ich eben gar nichts mehr.“ Aber der Saat ist nicht die Regierung , sondern eine über längere Zeit hinweg gewachsene Vereinigung von Menschen, die innerhalb einer bestimmter Grenzen leben und die Regierung nur ein Teil vom Staat. Ich mache z. B. meinen Nachbarn, der auch zum Staat gehört, für nichts verantwortlich, schon gar nicht für alles.
Etwas anders ist, wenn jemand sich bewusst in eine Situation bringt und dann der Regierung die Schuld zuschiebt – z. B. Wohngeld für andere Sachen ausgibt und dadurch vom Verlust der Wohnung bedroht ist oder wissentlich Gesetzte verletzt und bestraft wird – Alkohol am Steuer.
Sorry, die Zugabe musste ich noch bringen.
-
Deine Tochter ist in Elternzeit ohne Arbeitsverhältnis??
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Daraus
„14. Ein Arbeitnehmer befindet sich zum 1. September 2022 in Elternzeit. Bekommt er trotzdem die EPP?Ja. Beschäftigte in Elternzeit erhalten ebenfalls die EPP, wenn sie in 2022 auch Elterngeld beziehen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber. Den Bezug von Elterngeld hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachzuweisen. Erfolgt keine Auszahlung über den Arbeitgeber, erhalten Arbeitnehmer die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022.“
Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.