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Ein ZDF-Spezial zum Thema Sterbehilfe
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hat gerada begonnen. Um 10.00 soll das Urteil des BVG verkündet werden.
http://www.zdf.de/nachrichten/zdfspezial/zdf-spezial—urteil-zur-sterbehilfe-100.html
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Endlich ist das alte Urteil wieder vom Tisch.
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Unbekannt
Unbekannt26. Februar 2020 um 11:23"Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben"
Dem schließe ich mich ohne wenn und aber an.blue
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Moment. Jetzt kommt es nur noch darauf an, wie und wie schnell die Politik das umsetzt,
UND wie die Spielregeln in den einzelnen Bundesländernendlich dem GG folgen. Denn auch hier spielt die Kleinstaaterei noch immer ein leider entscheidende Rolle.
(Diskussion im TV)rooikat :-X
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Das sehe ich auch so.
Stimmt, rooikat, es steht dem leider noch einiges entgegen. Auch politischer Wille ist notwendig.
blue, deutliche Zustimmung!
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Hänge mich mal an blue…
Ich begrüße die heutige Entscheidung, ohne wenn und aber.
Was ich dennoch vermute, es ist noch ein langer Weg, bevor das wirksam umgesetzt werden kann.
Ein Ausschnitt ( Welt )von heute:"Reaktionen aus der Politik kamen nach dem Urteil unter anderem aus der SPD, die im Bundestag Bewegung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verlangte. Jens Spahn muss jetzt seinen Widerstand gegen die Abgabe der dazu notwendigen Medikamente aufgeben sagte die SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
"Ärzte bräuchten nun Rechtssicherheit. Ich wünsche mir klare Regeln, wann insbesondere ärztliche Begleitung erlaubt und wann gewerbliche Angebote ausgeschlossen sind.
Und der ehemalige Gesundheitsminister:
"Er verhehle nicht, dass er das Urteil insgesamt bedaure, sagte Gröhe. Es müsse nun geprüft werden, ob zum Beispiel die Einführung prozeduraler Mechanismen möglich sei. Es sei aber verfrüht, sich auf Präferenzen festzulegen."
Das kann dauern… :-X -
…es steht dem leider noch einiges entgegen…
Ja, und selbst wenn es politisch geregelt ist … da sind noch die Ärzte…ich hörte heute sinngemäß dass nicht alle Ärzte den Weg mitgehen. Eher sogar weniger.
GeSa
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Dito! Und ich begrüße dieses Urteil bzw.die Neuregelung.
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Auf jeden Fall tritt das seit 2015 bestehende Gesetz sofort außer Kraft!
Das 'sofort' klingt sehr hoffnungsvoll.
Nur, außer den hier bereits genannten Hindernissen, müssen auch noch die Festlegungen in der größeren Anzahl der Landesärztekammern* geändert bzw. beseitigt werden, die die Ärzte betreffen.
(*10 von 16 Ärztekammern, wenn ich in der Diskussion richtig verstanden habe)
Es wird noch immer ein längerer, für Betroffene qualvoller Weg, fürchte ich.
rooikat
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