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  • Eigentumswohnung auf Kinder übertragen

     Tina1940 antwortete vor 3 Jahren, 7 Monate 8 Teilnehmer · 16 Beiträge
  • Tina1940

    Teilnehmer
    4. August 2020 um 11:58

    Ich möchte meine Eigentumswohnung auf meine Kinder übertragen, damit sie im Falle einer Altersheim_Notwenigkeit, nicht an den Staat fällt.

    Aber ich möchte nicht die Verfügungsgewalt darüber verlieren, sollte ich vielleicht doch noch einmal mit einen Mann zusammen ziehen wollen- und deshalb, verkaufen und noch einmal kaufen wollen.

    Was muß ich beim Notar beachten?

  • Lavendelheide

    Teilnehmer
    4. August 2020 um 12:12

    Zu Lebzeiten den Kindern etwas überschreiben, würde ich nie in Erwägung ziehen. Dafür hat man ja gerade etwas geschafft, damit man später nicht in irgendeinen Altersheim-Schuppen kommt, sondern sich etwas sehr gutes aussuchen kann. Dafür ist Eigentum ja da.

  • seestern47

    Teilnehmer
    4. August 2020 um 12:31

    Hallo Tina1940,

    Du mußt Dir beim Notar bei der Übertragung ein lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen. Dann sind alle Parteien abgesichert.

    LG

  • Tina1940

    Teilnehmer
    4. August 2020 um 19:44

    Oh, vielen lieben Dank, Susi!

  • Tina1940

    Teilnehmer
    4. August 2020 um 19:46

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 7 Monate von  Tina1940 bearbeitet.
  • Tina1940

    Teilnehmer
    4. August 2020 um 19:49

    Die Kinder kamen auf die Idee!

  • Tina1940

    Teilnehmer
    5. August 2020 um 13:46

    Vielen Dank, liebe Heide, für Deine ehrliche Meinung! Die hat mich bestärkt!

  • Ricarda01

    Teilnehmer
    5. August 2020 um 14:48

    @Lavendelheide

    Beitrag von gestern

    Bravo, liebe Lavendelheide! Geerbt wird später, wenn wir tot sind. Bis dahin gehören unsere Häuser und Wohnungen uns. Schließlich haben wir genug für unsere ‘lieben Kleinen’ getan…..

    Schönen Tag allen Lesern – Ricarda

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 7 Monate von  Ricarda01 bearbeitet. Begründung: kl. Tippfehler
  • Tina1940

    Teilnehmer
    6. August 2020 um 20:12

    @ Ricarda01

    Ich danke Dir!

    Hofffentlich kann ich das meinen Kindern verklickern…der Notartermin steht schon…

    Schönen Abend! Tina

  • pauline68

    Teilnehmer
    8. August 2020 um 9:12

    Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Erblasser – sehr vermögend – sich erst zum Lebensende dazu entschließen konnte, ein Testament zu errichten. Er lag bereits seit Wochen schwer erkrankt in einer Klinik. Der Mann war zwar noch testierfähig, aber nicht mehr in der Lage, das Testament zu unterzeichnen, weshalb mein Mann als Notar einen Kollegen hinzuziehen musste, um den letzten Willen wirksam zu beurkunden. Eine letztwillige Verfügung sollte man also beizeiten errichten. Dabei spielt es m.E. keine Rolle, ob man vermögend ist oder nur wenig zu vererben hat.

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