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Eigentumswohnung auf Kinder übertragen
Von Tina1940 am 4. August 2020 um 11:58Ich möchte meine Eigentumswohnung auf meine Kinder übertragen, damit sie im Falle einer Altersheim_Notwenigkeit, nicht an den Staat fällt.
Aber ich möchte nicht die Verfügungsgewalt darüber verlieren, sollte ich vielleicht doch noch einmal mit einen Mann zusammen ziehen wollen- und deshalb, verkaufen und noch einmal kaufen wollen.
Was muß ich beim Notar beachten?
Tina1940 antwortete vor 5 Jahre, 3 Monaten 8 Mitglieder · 15 Antworten -
15 Antworten
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Vielen Dank, philosofin, für Deine klaren Worte. Die helfen mir sehr!
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@Tina1940, ich erinnere mich zu dem Thema an den Spruch einer älteren Dame : Fliegen Sie erste Klasse, Ihre Erben tun es garantiert.
Mit anderen Worten: Ich würde den Nachlaß regeln, so genau es geht. Aber: dein Eigentum bleibt dein Eigentum und zu deiner Verwendung solange du lebst. So würde ich da rangehen. Da bin ich ganz nah bei @Lavendelheide und @Ricarda01. Nur Mut.
Denk dran worauf du alles verzichtest hast, damit es den lieben Kleinen und Großen gut geht, und auch um dieses Eigentum zu erwerben, wenn du schwanken solltest.
Schlimmstenfalls werden sie die Näschen kraus ziehen, aber je klarer die Dinge geregelt sind, desto besser ist es. Weiß jeder woran er/sie ist.
Viel Erfolg phil
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Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Erblasser – sehr vermögend – sich erst zum Lebensende dazu entschließen konnte, ein Testament zu errichten. Er lag bereits seit Wochen schwer erkrankt in einer Klinik. Der Mann war zwar noch testierfähig, aber nicht mehr in der Lage, das Testament zu unterzeichnen, weshalb mein Mann als Notar einen Kollegen hinzuziehen musste, um den letzten Willen wirksam zu beurkunden. Eine letztwillige Verfügung sollte man also beizeiten errichten. Dabei spielt es m.E. keine Rolle, ob man vermögend ist oder nur wenig zu vererben hat.
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@ Ricarda01
Ich danke Dir!
Hofffentlich kann ich das meinen Kindern verklickern…der Notartermin steht schon…
Schönen Abend! Tina
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Beitrag von gestern
Bravo, liebe Lavendelheide! Geerbt wird später, wenn wir tot sind. Bis dahin gehören unsere Häuser und Wohnungen uns. Schließlich haben wir genug für unsere ‚lieben Kleinen‘ getan…..
Schönen Tag allen Lesern – Ricarda
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Vielen Dank, liebe Heide, für Deine ehrliche Meinung! Die hat mich bestärkt!
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Hallo Tina1940,
Du mußt Dir beim Notar bei der Übertragung ein lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen. Dann sind alle Parteien abgesichert.
LG
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