Startseite Foren Politik - Zentrale Die Wahlen am Sonntag

  • Schnabela

    Mitglied
    30. August 2024 um 10:48

    @cocco 10:26

    Nervenkitzel – eher er glaubt nicht Warnungen. Wiederholt noch den Unsinn, dass Nennung
    befreit von Urheberrechtsverpflichtungen. Wird hier auch oft genug so angegeben.

  • Schnabela

    Mitglied
    30. August 2024 um 10:36

    @ricarda01 10:12

    Mir gegenüber muss er nicht. Anders sieht es gegenüber die FfS-Redaktion aus.

    AGBs und auch die Nennung der Unzulässigen Inhalte in der Hilfe von FfS gelten
    und da sind die Aussagen glasklar.

  • Cocco

    Mitglied
    30. August 2024 um 10:25

    @Schnabela …wo kein Kläger, da kein Richter – das meint Ricarda wohl damit; wer sich gerne mit fremden Federn schmückt, braucht offenbar diesen Nervenkitzel…

  • Ricarda01

    Mitglied
    30. August 2024 um 10:12

    @Schnabela

    Beitrag von 9:23

    Das muss er hier im Forum doch gar nicht! Es reicht, wenn er das gegenüber irgendwelchen Rechtsanwälten kann und tut, die auf der Jagd nach Verletzern des Copyright sind. Ricarda01

  • Schnabela

    Mitglied
    30. August 2024 um 9:32

    @Genuss 21:54

    Beweise, dass du das Honorar für die Verwendung bezahlt hast und die Erlaubnis erhalten hast die Karikatur hier im FfS einzusetzen.

  • Schnabela

    Mitglied
    30. August 2024 um 9:23

    @seestern47

    Kennzeichnung von wem eine Karikatur gemacht ist oder einen Artikel geschrieben ist oder in welcher Zeitung erschienen – reicht nicht! Urheberrecht bedeutet GELD. Das ist das Entgelt für eine kreative Leistung. Hier eingesetzt zu haben, ohne Bezahlung und ohne Genehmigung der Verwendung ist eine Straftat.
    Es gibt keine Ausnahme durch Angabe von wem es stammt.

  • Hannebambler

    Mitglied
    30. August 2024 um 8:33

    „schadet es dem Ansehen unserer Demokratie“

    Und immer wieder diese Plattitüden…….Joy

  • Carl75

    Mitglied
    30. August 2024 um 8:23

    @Wattfrau, ich kann nur hoffen, dass in den drei Bundesländern, in denen gewählt wird, bis zum Jahresende neue Regierungen gebildet sein werden. Wenn nicht, schadet es dem Ansehen unserer Demokratie.

  • Heigi

    Mitglied
    29. August 2024 um 22:34

    @Genuss: Ich meine, dass 2 Landtagswahlen nicht unbedingt den Rücktritt der Bundesregierung erzwingen müssen, auch wenn das Wunschdenken sein mag. Es gab doch schon seit eh und je die verschiedensten Länderregierungen, oft abweichend von der Bundesregierung.

  • Cocco

    Mitglied
    29. August 2024 um 20:14

    19:14 gute Frage Seestern @seestern47 – für IHN gelten solche Vorschriften wohl generell nicht…

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