Startseite › Foren › Politik - Zentrale › Die Wahlen am Sonntag
-
@ricarda01 10:12
Mir gegenüber muss er nicht. Anders sieht es gegenüber die FfS-Redaktion aus.
AGBs und auch die Nennung der Unzulässigen Inhalte in der Hilfe von FfS gelten
und da sind die Aussagen glasklar. -
@Schnabela …wo kein Kläger, da kein Richter – das meint Ricarda wohl damit; wer sich gerne mit fremden Federn schmückt, braucht offenbar diesen Nervenkitzel…
-
Beitrag von 9:23
Das muss er hier im Forum doch gar nicht! Es reicht, wenn er das gegenüber irgendwelchen Rechtsanwälten kann und tut, die auf der Jagd nach Verletzern des Copyright sind. Ricarda01
-
Kennzeichnung von wem eine Karikatur gemacht ist oder einen Artikel geschrieben ist oder in welcher Zeitung erschienen – reicht nicht! Urheberrecht bedeutet GELD. Das ist das Entgelt für eine kreative Leistung. Hier eingesetzt zu haben, ohne Bezahlung und ohne Genehmigung der Verwendung ist eine Straftat.
Es gibt keine Ausnahme durch Angabe von wem es stammt. -
„schadet es dem Ansehen unserer Demokratie“
Und immer wieder diese Plattitüden…….

Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.