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  • Der gläserne Bürger - Schufa

     seestern47 antwortete vor 3 Jahren, 4 Monate 6 Teilnehmer · 8 Beiträge
  • seestern47

    Teilnehmer
    1. Dezember 2020 um 8:25

    Die Schufa will künftig Kontoauszüge auswerten.

    Die Schufa, Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei plant offenbar, Bürger in Zukunft auch anhand ihrer Kontoauszüge zu bewerten. Laut Medien will die Schufa diese Daten abgreifen:

    https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/schufa-111.html

    Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Schufa eigentlich so agieren?

    Ich bin entsetzt. Ich möchte nicht, dass irgendwer auf mein Konto zugreifen kann.

    Noch ist dieser “Service” “freiwillig”. Der nächste Schritt wird wahrscheinlich sein, dass diejenigen, die diesen “Service” nicht in Anspruch nehmen wollen, automatisch schlechter eingestuft werden.

    Man muss sich einfach mal vorstellen, wohin eine derartige Durchleuchtung des Bürgers in der Gesellschaft führen kann…Scream

    • Dieser Beitrag wurde am vor 3 Jahren, 4 Monate von  seestern47 geändert.
    • Dieser Beitrag wurde am vor 3 Jahren, 4 Monate von  seestern47 geändert.
  • Ricarda01

    Teilnehmer
    1. Dezember 2020 um 8:47

    Guten Morgen, Seestern! So viel ich mitbekommen habe, ist man noch dabei zu untersuchen, ob sowas überhaupt legal sein kann. Natürlich geht sowas überhaupt nicht – und ich bin strikt dagegen. Schönen Tag – Ricarda

  • seestern47

    Teilnehmer
    1. Dezember 2020 um 10:27

    Also, wenn ich das so weiterdenke, fällt mir nur das chinesische social-behaviour-System ein. Gruselig, diese Vorstellung.

    LG

    S.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    1. Dezember 2020 um 11:26

    Die momentane Rechtsgrundlage ist die Freiwilligkeit. Ich habe dazu auch einen Bericht gesehen und nur den Kopf geschüttelt. Kann mir allerdings vorstellen, dass Menschen, die eine schlechte Bewertung haben, diese bei der Schufa überprüfen wollen und müssen nun beim Einmelden genau hinschauen nicht in die Falle zu tappen.

    Mich hat meine Schufa noch nie interessiert und ich werde auch jetzt nicht interessiert sein. Ein mal mehr Augen auf im digitalen “Vergnügen”. Um bei den Banken Eintritt zu finden müsste das Bankgeheimnis aufgeweicht werden. Da hoffe ich doch, wie bisher, nicht ohne meine Einwilligung.

    GeSa

  • Paesi

    Teilnehmer
    1. Dezember 2020 um 12:45

    Ich sah einen Bericht und las auch darüber. Die freiwillige Angabe der Kontoverbindung/daten soll jene betreffen, die weg von den Negativbeurteilungen wollen, um wieder bessere Chancen zu haben – „eine zweite Chance“, so nennt es die Schufa. Die Prüfung der Daten solle der Schufa zeigen, ob Kontobewegungen sich positiv entwickelt haben. Das wäre ja vielleicht noch im Rahmen für Betroffene, aber da gibt es eine „Klausel“ (einen Haken) wie lange und wie weit bzw. umfassend die Daten, zum Teil auch ihr Verkauf , genutzt werden dürfen. Wer da, ohne genau durchzulesen einen Haken setzt, gibt seine Einwilligung. Auf dieses „Überlesen“ und einfach „Hakensetzten“ hofft die Schufa.

    Für jene, die mit der Schufa keine Probleme haben (keinen Negativeintrag haben), ist die Angelegenheit betreffs Kontodaten nicht so relevant. Man darf aber nicht vergessen, dass jene, die ihre Daten in der Hoffnung auf eine zweite Chance freiwillig freigeben, ebenfalls den Zugriff auf Daten von Dritten ermöglichen und damit könnte es für alle bis zu einem gewissen Grade doch relevant werden.

    Ich finde das Vorhaben sehr hinterhältig ausgetüftelt.

  • Kaligraph

    Teilnehmer
    1. Dezember 2020 um 13:58

    Ich denke, derartige Vorstellungen der Schufa sind nicht rechtmäßig und werden letztendlich,so es bis dorthin kommen sollte, von unserem obersten Gericht als “nicht Verfassungsgemäß” kassiert.

  • Herbert

    Teilnehmer
    1. Dezember 2020 um 18:11

    Leider ist es ja schon so, dass die Schufa bereits sehr viel über jeden Deutschen weiß.

    Jeder Handyvertrag, jeder Kredit, jedes neue Konto und z.T. auch Zahlung per Rechnung im Internet und so weiter wird bereits bei der Schufa registriert.

    Und das jeweils mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Betroffenen. Den der stimmt bei allem jeweils zu. Derzeit meist über sogenannte AGB.

    Allenfalls daran kann auch der Kontozugriff scheitern. Keinesfalls jedoch an der Verfassung.

    Denn die gilt i.W. nur gegenüber dem Staat.

    Die Zustimmung müsste also explizierter abgefragt werden.

    Aber da fällt denen bestimmt etwas ein, was dann entweder doch nicht auffällt oder um das man dann nicht herumkommt.

    Hier hilft letztlich nur ein Gesetz.

    Aber ob die Lobby der Schufa das nicht verhindern wird …

  • seestern47

    Teilnehmer
    2. Dezember 2020 um 9:01

    Das befürchte ich auch, @Herbert!

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