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Das gefährdet die Demokratie mehr als alles andere
Rechtliche Prüfung wegen Verdachts auf Wahlbetrug bei Frankfurter Kommunalwahl
(Samstag, 11. April 2026) Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt in mehreren Verfahren wegen des Verdachts auf Wahlbetrug im Zusammenhang mit der Kommunalwahl, insbesondere im Bereich der Briefwahl. Die Ermittlungen basieren größtenteils auf Strafanzeigen des Frankfurter Wahlamts, das mögliche strafrechtlich relevante Vorgänge gemeldet hat.
Bereits nach der Oberbürgermeisterwahl 2023 liefen Ermittlungen wegen mutmaßlicher Manipulationen bei der Briefwahl, darunter die Beantragung von Briefwahlunterlagen unter falschen Namen. Diese Verfahren sind weiterhin offen.
Ein Frankfurter Rechtsanwalt hat die Kommunalwahl vom 15. März aus grundsätzlichen Erwägungen angefochten. Er kritisiert die zunehmende Dominanz der Briefwahl als strukturellen Verstoß gegen die Grundsätze der freien und geheimen Wahl. Insbesondere bemängelt er die unzureichende Sicherung gegen Einflussnahme Dritter und die fehlende Gewährleistung des Wahlgeheimnisses. Strafrechtliche Normen gegen Wahlfälschung und Wahlbehinderung böten in diesem Kontext keinen wirksamen Schutz, da Verstöße im Verborgenen stattfänden.
Das endgültige Wahlergebnis wurde am 27. März festgestellt. Innerhalb einer zweiwöchigen Einspruchsfrist können Wahlbeschwerden eingereicht werden. Die Wahlleitung prüft diese und legt eine Beschlussempfehlung vor. Die Stadtverordneten entscheiden abschließend über die Einsprüche. Gegen eine Ablehnung ist der Rechtsweg offen.
Quelle FAZ von heute
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