Startseite Foren Politik - Zentrale Brauchen wir eine Sperrklausel bei politischen Wahlen

  • Brauchen wir eine Sperrklausel bei politischen Wahlen

    Von Carl75 am 19. Februar 2024 um 14:16

    Ich möchte hier vier Fragen zur Sperrklausel stellen.

    1. Benötigen wir überhaupt ein Sperrklausel?

    Wenn ja,

    2. sollte die Sperrklausel auf der Grundlage der gültigen Stimmen oder der Anzahl der Wahlberechtigten erfolgen?

    3. Welcher Prozentwert zwischen drei und sieben wäre der Ideale?

    4. Oder sollte die Sperrklausel bei Bundestagswahlen auf 2 Millionen Stimmen festgelegt werden?

    Beispiel: 61 Millionen Wahlberechtigte, 46 Millionen gültige Stimmen.

    5% der gültigen Stimmen = 2.300.000 Stimmen,

    5% der möglichen Stimmen = 3.050.000 Stimmen.

    Thinking

    Carl75 antwortete vor 1 Jahr, 9 Monaten 4 Mitglieder · 4 Antworten
  • 4 Antworten
  • Wattfrau

    Mitglied
    20. Februar 2024 um 16:30

    Es gibt seit 1955 eine Ausnahme. Der SSW (nordische Minderheitspartei) ist von der

    Fünfprozentklausel bei Landtags- und Bundestagswahlen befreit.

    Seit der letzten Wahl 2021 hat der SSW einen Sitz im Bundestag. Bei ca. 60,4 Millionen

    Wahlberechtigter, hat die Partei 40.000 – 50.000 Stimmen benötigt und erhalten.

    Ich habe mich darüber sehr gefreut.

  • Carl75

    Mitglied
    19. Februar 2024 um 23:38

    @Genuss, ich verstehe die Antwort wie folgt. 5% Klausel auf der Grundlage der gültigen Zweitstimmen.

  • Genuss

    Mitglied
    19. Februar 2024 um 14:36

    @Carl75 , lass es so wie es ist, hat sich bis jetzt immer bestens bewährt. Erfahrung mit der Parteien-Vielfalt in der Weimarer Republik. Gut erklärt im Buch „Die Weimarer Republik (Beck’sche Reihe 2477)“ von Gunther Mai.

    Wer mag einfach per PN melden ich leihe das Buch gerne über meinen Cloud-Server aus.

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