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Bluttat bei Zeugen Jehovas In Hamburg
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@forscher es dürfte schwierig sein, dann eine Grenze zu ziehen. Außerdem muss ich meine Aussage korrigieren: Es ist ihnen natürlich nicht explizit verboten, zu ausgetretenen Mitgliedern Kontakt zu haben, es wird nur sehr ungern gesehen und bei Bekanntwerden folgt zumindest eine Belehrung über diese schädlichen Einflüsse, denen man sich doch nicht aussetzen sollte.
All das natürlich unter dem Deckmantel, die Mitglieder vor seelischem Schaden zu schützen.Mondin
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Für jene, die sich ihnen im Erwachsenenalter anschließen, mag das zutreffen, Cocco 12:29. Da sollte man davon ausgehen, dass man weiß was man tut und entsprechend informiert ist.
In den meisten Fällen wird ihnen jedoch die Mitgliedschaft “vererbt”! Sie werden in diese Familien hineingeboren und entsprechend sozialisiert. Man brüstet sich zwar sehr gern damit, dass ihre Kinder, im Gegensatz zu anderen Glaubensrichtungen, ja erst getauft werden wenn sie wissen worum es geht und selbst entscheiden können. Welche/r 14jährige(?) entscheidet sich in diesem Alter schon gegen das, was sie/er bis dahin gelebt und gelehrt bekommen hat. Und das mit der Aussicht, dann von allem was das Leben bis dahin ausmachte separiert zu werden. Welcher junge Mensch in diesem Alter möchte seine Eltern/Fam. so bloßstellen. Immerhin haben sie dann ihre Aufgabe in der Gemeinschaft nicht erfüllt.
Ein Verwandter über den Täter:
Da fragt man sich, warum zu einer solchen Überprüfung, wie sie ja stattgefunden hat, kein Psychologe hinzugezogen wird. Die kontrollierenden Leute waren damit vermutlich überfordert.
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13:15 Danke Manjana @Manjana …für die Kinder eine doppelte Belastung, mit derart konträren “Welten” zurechtzukommen. Spätestens in der Schule werden sie sich dessen bewusst. Aus meiner Zeit als Jugendschöffin ist mir ein Fall erinnerlich, wo ein Jugendlicher straffällig wurde, nur um die Anerkennung einer Jungs-Gruppe zu erlangen. Nicht er, sondern die Eltern hätten vor Gericht gestellt werden müssen.
LG Cocco
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Hallo @Manjana Habe den Bericht von n-tv. panorama mit großem Interesse gelesen, mit der Erkenntnis:
Wenn dieser Täter tatsächlich unter einer Psychose gelitten hat, welche in einigen Fällen, sozusagen, nur (an und ab ) auftaucht, so wird es selbst dem besten Psychologen, eine ” Kunst” sein , eine eindeutige Diagnose zu erstellen, wenn dieser Patient , nicht zur gleichen Zeit einen Anfall der Psychose ( u.a. Verfolgungswahn) hat.
Ich rede hier aus Erfahrung, da ich mal eine Freundin hatte, welche an einer Psychose gelitten hat und auch deren “Anfälle” in unregelmäßigen Zeitabständen auftraten, wobei zwischenzeitlich, die Frau sich völlig normal verhalten hat.
Nun mag sich jeder selbst ein Bild machen, ob es denn überhaupt Sinn macht, jeden legalen Waffenbesitzer, auch Jagdschein-Inhaber, psychologisch zu testen.
Mein Fazit : Solche schrecklichen Vorfälle, hat es schon immer gegeben und wird es in ungewisser Zukunft weitergeben, egal wie man sich “dreht und wendet”
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Sehe ich auch so @forscher 15:39 Uhr. Psychopaten müssen nicht dumm sein so dass sie bei einer Überprüfung jeden Prüfer herrlich reinlegen können. Man wird solche Sachen immer wieder erleben, leider!
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Ja, @Holzhacker nur das “dumme” daran ist, das irgendwelche Wichtigtuer glauben, mal wieder an der Gesetzesschraube drehen zu müssen…
und wieder der ( Mister Wichtig) -
Nur der Vollständigkeit wegen…
In Der DDR waren ab 1950 Die Zeugen Jehovas verboten.
“Allein von 1950 bis 1955 kamen 1850 Zeugen Jehovas in den DDR-Strafvollzug. Insgesamt starben 60 inhaftierte Zeugen Jehovas infolge Misshandlung, Unterernährung, Krankheit oder hohen Alters.[12] Es wurden zwölf lebenslange Haftstrafen ausgesprochen (später wurden sie auf 15 Jahre Haft reduziert).
DDR-Behörden versuchten vergeblich, den damaligen Leiter des Ost-Berliner Büros aus West-Berlin zu entführen. Nach Gerhard Besiers Forschungsergebnissen war die Anzahl der ostdeutschen Zeugen Jehovas bis Mitte der 1950er Jahre in etwa mit der vor dem Verbot vergleichbar. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) änderte später u. a. aufgrund der offiziellen Abkehr der DDR-Politik vom Stalinismus die Vorgehensweise. Es wurde nun versucht, die Gemeinschaft mit eingeschleusten Personen zu unterwandern, um sie so von innen heraus zu „zersetzen“ (Stasi-Jargon).
Das MfS beabsichtigte, das Vertrauen in die Leitung der Zeugen Jehovas durch Briefe und ab 1965 durch die eigens herausgegebene Zeitschrift „Christliche Verantwortung“ zu erschüttern. Dieses nicht in der offiziellen Postzeitungsliste der DDR nachgewiesene Blatt stand Interessenten in Ost und West auf Anfrage zur Verfügung. Darüber hinaus erhielten es etliche Zeugen Jehovas in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland als ungebetene Zusendung. Diese gezielte Streuung von Desinformation zielte bewusst auch auf West-Deutschland, da man wusste, dass von dort die größte Unterstützung für die Zeugen Jehovas in der DDR kam.
Ab 1967 wurde kein Mitglied der Religionsgemeinschaft mehr wegen seiner Missionstätigkeit von Strafgerichten verurteilt. Der illegale Predigtdienst und die Verbreitung von Zeitschriften wurden seitdem als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Von 1962 bis 1985 wurden Zeugen Jehovas jedoch wegen ihrer fortgesetzten Weigerung, Wehrdienst zu leisten, zu Haftstrafen verurteilt. Bis 1987 betraf dies 2750 Personen. Noch kurz vor dem Zusammenbruch der DDR verhängten die Behörden wegen verbotenen Predigens Geldbußen bis zu 1000 Mark.” – Quelle: Wikipedia
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Und nu hat sich VERMUTLICH, noch gezeigt, das der Täter ein 300 seitiges ” Manifest /us” erstellt hatte, welches wohl MUTMASSLICH, behördlich übersehen wurde.
Beschreibt gleiches seinen “unsäglichen Hass” auf diese “Gemeinschaft”. ??
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