-
bitte beachten
Heute las ich in meiner Tageszeitung, dass man gegen einen Kunden, der in einer Rossmannfiliale zwei 8-Jährige beim Diebstahl beobachtet und festgehalten hatte, ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet hat.
Das darf man nämlich bei Strafunmündigen nicht. Er hätte die Jungen laufen lassen müssen.
Die Filialleitern erklärte, dass die Beiden keine unbeschriebenes Blatt seien. Sie hätten bereits wegen versuchten Diebstahls Hausverbot für ein Jahr erhalten. Einer der beiden Jungen hätte dann nach einem Blick auf sein Smartphone völlig unbeeindruckt, geäußert: "Dann kann ich ja am 30.09.2020 wiederkommen."Angeblich kümmert sich das Jugendamt um solche strafunmündigen Kinder. Dazu müsste man aber auch wissen, um wen es sich handelt.
Die Anzeige wurde von den Eltern erstattet.
Hoffnungsvoller Nachwuchs kann ich da nur sagen.
Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.