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  • Zoe

    Mitglied
    12. Juni 2022 um 16:51

    Ja @Paesi und @GSaremba61 mit dem 9-Euro-Ticket sollen Ukrainerinnen eben -kostenlos- auch die Oper besuchen dürfen. Aber insgesamt geht es mir hauptsächlich um das Atmosphärische; die unterschiedliche „Behandlung“. @GSaremba61, das hast Du richtig verstanden. Man versucht sich in den Hilfsangeboten für die Ukrainerinnen zu überbieten, wohingegen die Leute, die aus afrikanischen Staaten kamen und kommen, nicht so wohlwollend aufgenommen wurden und werden. Sowohl seitens der Bevölkerung als auch seitens der Behörden und seitens der allgemeinen Berichterstattung.

  • GSaremba61

    Mitglied
    12. Juni 2022 um 15:24

    @Paesi ich kann mir vorstellen, dass @Zoe statt „gibt“ – gab – hätte schreiben können. Ich denke es geht um die jetzt erkennbaren Hilfen (zur Integration und zu mehr würdigen Überleben) für Flüchtlinge, die es eben für die früheren Flüchtlinge (2015/2016) nicht gab. So habe ich es verstanden.

    Das 9€-Ticket gilt nach meinem Wissen jetzt für alle. Doch auch die freie Fahrt mit entsprechendem Pass gab es nicht. Die Ungleichbehandlung bleibt ein – Stachel……

    GeSa

  • Paesi

    Mitglied
    12. Juni 2022 um 15:01

    @Zoe

    Wo wurde angekündigt, dass nicht aus der Ukraine kommende Flüchtlinge das 9-Euroticket nicht nutzen dürfen? Mir ist nur bekannt, dass sie ab 1. Juni den Nahverkehr nicht mehr frei nutzen dürfen, weil es dieses Ticket gibt.

    Sollte es so sein, wie du schreibst, so wäre das eine riesen Unverschämtheit.

    Nachtrag: Kapiert und gelesen. Du meinst, dass es Tickets für 9 Euro – ähnlich wie bei der Bahn – für Ukrainer gibt, die z.B. in Hamburg die Oper besuchen wollen. Das ist mehr als ungerecht. Weißt du, ob das auch in anderen Städten so gehandhabt wird?

  • Zoe

    Mitglied
    12. Juni 2022 um 14:18

    Abseits von Anträgen usw. – mit dem 9-Euroticket in die Oper, in die Bibliothek. Gleiches gilt für die aus anderen Ländern Geflüchteten nicht. Kyrillische Schrift in Lautschrift und dt. Übersetzung, damit wir die Ukrainerinnen in ukrainisch ansprechen können (2015/16? – ist schon klar, man kann nicht trigynia, amharisch, arabisch in Lautschrift und Übersetzung für Dt. anbieten).

    O, ich bin in so bissiger Stimmung, ich muß noch was draufsetzen. Wenn man durch die sudanesische Wüste und dann übers Meer muß, kann man nicht noch für eine Katze oder einen Hund einen Kanister Wasser mitschleppen. Man muß die Wüste selber überleben.

  • GSaremba61

    Mitglied
    10. Juni 2022 um 19:40

    Spiegel?

    Aber Du hattest vermutlich an diesem Tag weder TV- noch Radioempfang und die Tageszeitung hatte jemand geklat…. Richtig?Grinning

  • Paesi

    Mitglied
    10. Juni 2022 um 18:37

    @Modesty

    Ich habe den Link jetzt gelesen, sagt genau das aus, was ich meine und ist der erwähnte §24. Übrigens einige Sonderregelungen für Ukrainer die Ausländerbehörden zwecks Ukrainer wurden schon einen Tag nach Kriegsausbruch erlassen, um auch jene abzusichern, die vor dem Krieg hier auf Besuch oder im Urlaub waren und für jene, die kamen – also noch vor Zelenskys Antrag, u.a. auch, um einen Ansturm zu vermeiden.

    Grundlage: <font face=“inherit“>Richtlinie 2001/55/EG (2001 gab es noch nicht einmal die </font>Annexion<font face=“inherit“> der Krim). Auslöser der Richtlinie waren die Jugoslawienkriege mit einem Massenandrang von Bürgerkriegsflüchtlingen.</font>

    <b style=“font-family: inherit; font-size: inherit;“>

  • Modesty

    Mitglied
    10. Juni 2022 um 18:10

    Isses mal wieder soweit?

    Tut mir leid – ohne mich!

  • GSaremba61

    Mitglied
    10. Juni 2022 um 17:47

    Du kennst aber schon den Unterschied zwischen einem Antrag (Beitrittsgesuch) – Beitrittskandidat und einem Mitglied der EU?

    Wie sagt immer gerne ein User hier? Ein Schelm der Böses dabei denkt – kurz nach dem Angriff noch mal ein Versuch.

    Da Du so nett den Link beigelegt hast – auch gelesen?

    Nach einem Telefonat mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr
    Selenskyj teilte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 9. Mai
    2022 mit, die EU-Kommission werde voraussichtlich im Juni ihre
    offizielle Stellungnahme
    zum Beitrittsantrag der Ukraine vorlegen.
    Sollte Brüssel den 27 Mitgliedstaaten den Kandidatenstatus empfehlen und
    alle Länder zustimmen, könnten die eigentlichen Beitrittsverhandlungen
    beginnen
    , so von der Leyen. Die EU-Kommission möchte nach Möglichkeit im
    Juni erklären, wie sie den Antrag der Regierung in Kiew bewertet.

    Mit anderen Worten – nichts. Im übrigen ging es nicht um den Antrag – meine Anschlüsse waren alle in Ordnung, sondern um (natürlich) daraus resultierende Sonderbehandlung. Es gibt zwar eine Sonderbehandlung allerdings nicht wegen des Antrags!

    Kennst Du eigentlich den Spruch – Wer nicht irren kann – kann nicht lernen Upside Down

    GeSa

  • Modesty

    Mitglied
    10. Juni 2022 um 17:47
  • forscher

    Mitglied
    10. Juni 2022 um 17:20

    Sein Vorbild ist im übrigens , Zar Peter der Große… warm anziehen ;-

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