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  • Arbeitsagentur rechnet mit 410.000 ukr. Erwerbslosen - PS vom 10.6., 16.23

     GSaremba61 antwortete vor 3 Jahren, 4 Monate 12 Teilnehmer · 58 Beiträge
  • GSaremba61

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 16:52

    Manno, Mod, die Ukraine ist nicht mal ein Beitrittskandidat bis jetzt:

    https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/erweiterung-nachbarschaft/eu-beitrittskandidaten-node

    Nun mal es Dir doch nicht schön!

  • Modesty

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 17:08

    Am 28. Februar 2022 hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ein offizielles EU-Beitrittsgesuch beim Europäischen Rat eingereicht. Wenige Tage später reichten Georgien und die Republik Moldau ebenfalls einen Antrag auf EU-Beitritt ein.

    Quelle: https://osteuropa.lpb-bw.de/ukraine-eu-beitritt

    Mir ist es seither auch bekannt – obwohl ich am Ende der Republik lebe.

    Aber Du hattest vermutlich an diesem Tag weder TV- noch Radioempfang und die Tageszeitung hatte jemand geklat…. Richtig?

  • forscher

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 17:17

    410.000 ukr. Erwerbslose in BRD und der große Rest in anderen EU-Staaten ?

    Können wir alles dem neuen, seit gestern,selbst ernannten ZAREN von Rußland verdanken.

  • Paesi

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 17:20

    Nein, Ukrainer haben nach Aufenthaltsgesetz wegen Beitrittsantrag keinen Sonderstatus, auch Syrier und andere Flüchtlinge fallen unter den Paragraphen, auch nach EU-Richtlinien. Es ist vorübergehender Schutz und erst einmal nicht zum Daueraufenthalt gedacht. Gäbe es keinen Krieg, gäbe es keine Einreise, um so ohne Weiters einen Aufenthaltstitel zu erhalten, egal ob Antrag oder nicht – so wie z.B. bei Albanien oder Serbien.

    Die eine Besonderheit ist die visumfreie Einreise, die andere die politische Auseinandersetzung mit Russland, vielleicht sogar der wesentliche Grund für Ausnahmeregelungen, um die besondere Solidarität zu zeigen (die es m. M. n. nicht geben darf) und um ökonomische Vorteile zu nutzen, wie man es auch mit Fachkräften aus anderen Flüchtlingsländern macht, aber wo die Fachkräfte nicht in dem Maße zur Verfügung stehen. Das sieht bei der Ukraine ja ganz anders aus. deshalb gäbe es aus meiner Sicht auch Sonderregelungen, gäbe es diesen Antrag nicht.

    Bis 31.8. 2022 müssen sich Ukrainische Kriegsflüchtlinge nicht um einen Aufenthaltstitel kümmern, können also über 90 Tage hier sein – gilt aber z. B. nicht in Polen. Diese Regelung schaffte auch den Registrierungsstellen etwas Luft.

    Wer nach 90 Tagen zurück will, sollte den Weg durch Polen besser meiden – illegaler Aufenthalt im Schengenland Polen wäre das dann.

    Auch deshalb reisen einige Ukrainer in ihre Heimat- um durch Polen reisen zu können innerhalb der 90 Tage und eventuell Papiere zu holen. Innerhalb von 90 Tagen reist man über Polen dann wieder ein.

  • forscher

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 17:20

    Sein Vorbild ist im übrigens , Zar Peter der Große… warm anziehen ;-

  • Modesty

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 17:47
  • GSaremba61

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 17:47

    Du kennst aber schon den Unterschied zwischen einem Antrag (Beitrittsgesuch) – Beitrittskandidat und einem Mitglied der EU?

    Wie sagt immer gerne ein User hier? Ein Schelm der Böses dabei denkt – kurz nach dem Angriff noch mal ein Versuch.

    Da Du so nett den Link beigelegt hast – auch gelesen?

    Nach einem Telefonat mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr
    Selenskyj teilte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 9. Mai
    2022 mit, die EU-Kommission werde voraussichtlich im Juni ihre
    offizielle Stellungnahme
    zum Beitrittsantrag der Ukraine vorlegen.
    Sollte Brüssel den 27 Mitgliedstaaten den Kandidatenstatus empfehlen und
    alle Länder zustimmen, könnten die eigentlichen Beitrittsverhandlungen
    beginnen
    , so von der Leyen. Die EU-Kommission möchte nach Möglichkeit im
    Juni erklären, wie sie den Antrag der Regierung in Kiew bewertet.

    Mit anderen Worten – nichts. Im übrigen ging es nicht um den Antrag – meine Anschlüsse waren alle in Ordnung, sondern um (natürlich) daraus resultierende Sonderbehandlung. Es gibt zwar eine Sonderbehandlung allerdings nicht wegen des Antrags!

    Kennst Du eigentlich den Spruch – Wer nicht irren kann – kann nicht lernen Upside Down

    GeSa

  • Modesty

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 18:10

    Isses mal wieder soweit?

    Tut mir leid – ohne mich!

  • Paesi

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 18:37

    @Modesty

    Ich habe den Link jetzt gelesen, sagt genau das aus, was ich meine und ist der erwähnte §24. Übrigens einige Sonderregelungen für Ukrainer die Ausländerbehörden zwecks Ukrainer wurden schon einen Tag nach Kriegsausbruch erlassen, um auch jene abzusichern, die vor dem Krieg hier auf Besuch oder im Urlaub waren und für jene, die kamen – also noch vor Zelenskys Antrag, u.a. auch, um einen Ansturm zu vermeiden.

    Grundlage: <font face=”inherit”>Richtlinie 2001/55/EG (2001 gab es noch nicht einmal die </font>Annexion<font face=”inherit”> der Krim). Auslöser der Richtlinie waren die Jugoslawienkriege mit einem Massenandrang von Bürgerkriegsflüchtlingen.</font>

    <b style=”font-family: inherit; font-size: inherit;”>

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 19:40

    Spiegel?

    Aber Du hattest vermutlich an diesem Tag weder TV- noch Radioempfang und die Tageszeitung hatte jemand geklat…. Richtig?Grinning

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