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  • Arbeitsagentur rechnet mit 410.000 ukr. Erwerbslosen - PS vom 10.6., 16.23

     GSaremba61 antwortete vor 3 Jahren, 4 Monate 12 Teilnehmer · 58 Beiträge
  • Zoe

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 11:23

    Gibt es einen einzigen guten Grund, die aus der Ukraine Geflüchteten gegenüber allen anderen aus anderen Staaten Geflüchteten zu privilegieren?! Nein. Aus meiner Sicht nicht. Ich arbeite seit 2016 in der Flüchtlingshilfe und finde die Ungleichbehandlung … schrecklich. Leute aus Ghana, Eritrea, Bukina Faso, Syrien müssen z.B. jahrelang um eine Arbeitserlaubnis kämpfen usw.usf. Damit will ich nicht sagen, man solle die Ukrainerinnen gleich miserabel stellen, sondern andersherum, daß ich es schön fände, wenn man für alle Geflüchteten in gleicher Weise sorgen würde.

    Das ist ab vom Thema, ich weiß es – aber ich wollte meinem Herzen nur Luft machen.

    Nachtrag: @Ricarda01, Du hattest vor einigen Tagen von der Schwierigkeit erzählt, vom Kyrillischen aufs Lateinische umzuwechseln. Meine Erfahrung mit einigen wenigen jungen Ukrainerinnen ist eine andere. Ich bin ziemlich platt, in welcher Geschwindigkeit sie das lat. Alphabet “drauf hatten”. Vielleicht ist das eine Sache des Alters.

  • Paesi

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 12:31

    @Zoe

    Im Grunde genommen hast du recht, aber die „andere Behandlung“ ist nicht im rechtsfreien Raum entstanden. Es findet das Aufenthaltsgesetz Anwendung und es handelt sich um visafreie Einreise für 90 Tage, deshalb ist eine andere Behandlung sicherlich machbarer. Sie erfolgt zugleich auf EU-Beschlüssen, Empfehlungen.

    Zum anderen sind viele Ukrainer gut ausgebildet und ich denke mir, da spielt auch der ökonomische Aspekt oder die ökonomischen Interessen eine Rolle – Fachkräftemangel ausgleichen. Rasche Anerkennung von Abschlüssen heißt, Ausbildungszeiten/Umschulungen und damit Gelder sparen. Ukrainer stehen dem Arbeitsmarkt m. M. n. so schneller und kostengünstiger als andere Flüchtlinge dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ob man das gut oder nicht gut findet, spielt dann eine untergeordnete Rolle.

    Entscheidend ist dabei ebenfalls m. M. n., dass die UK ein Land in Europa ist, dass Krieg in Europa ist, dass der Gegner Russland ist und das Prinzip Solidarität stärker beachtet wird – ob im Vergleich zu anderen Kriegsgebieten gerechtfertigt oder nicht – ist wieder zweitranging. So ist aber die Politik.

    Persönlich bin ich ebenfalls bei deinem Standpunkt.

  • Zoe

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 13:29

    Ja @Paesi, Du hast die auch aus meiner Sicht entscheidenden Aspekte angeführt, die die Sonderbehandlung begründen (ökonomische, emotionale [mir fällt kein besseres Wort ein] und Eu-bezogene). Mir ist es ein Stachel … aber das sagte ich schon.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 14:18

    Ja, die Ungleichbehandlung ist mir auch ein Stachel……

    Paesi – im Vergleich zu anderen Kriegsgebieten gerechtfertigt oder nicht – ist wieder zweitranging. So ist aber die Politik. So mag ich Politik aber gar nicht!

  • Modesty

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 14:27

    …und außerdem hat die Ukraine ihren Beitritt zur EU inzwischen (kurz nach Kriegsbeginn) offiziell beantragt. Ihr Status ist also ein anderer als der von Ghana, Eritrea, Bukina Faso, Syrien etc. und wirkt sich entsprechend aus…

    M.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 14:58

    Und ein anderer Status berechtigt eine Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Da sagt unser Gesetz etwas anderes – und nicht nur ein Gesetz!

    Sollte die Ukraine mal Mitglied in der EU werden, werden wir uns dann mit dem Argument – wir haben für euch gekämpft – “erpressen” lassen und Sonderbehandlungen gutheißen?

    Wie hat Ricarda in ihrem Thema sinngem. gefragt – wurden die Konsequenzen bedacht? Da wird nach meinem Gefühl noch viel Freude aufkommen!

    GeSa

  • Modesty

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 15:37

    Keineswegs. Aber für EU-Bürger (und eingeschränkt für solche, die es werden wollen), gelten nun einmal andere Aufenthalts- und Arbeitsrechte als für Einreisende aus Nicht-EU-Ländern. Vor allem dürfte der Asylantensstatus durch die (beantragte) EU-Mitgliedschaft entfallen.

    M.

  • Paesi

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 16:03

    @Modesty

    Der Aufnahmeantrag hat mit anderen Aufenthaltsrechten nichts zu tun. Es gilt auch für Ukrainer das Aufenthaltsgesetz und da sind Ukrainer keine “anderen” Flüchtlinge, nur ihr Status ist anders wegen des visafreien Einreisens, da braucht man eben erst einmal (90 T.) keinen Aufnahmeantrag für irgendetwas zu stellen oder sich registrieren zu lassen.

    Sonderregelungen hat die EU deshalb und wegen des Krieges mit Russland getroffen. Ob jemand Arbeiten darf oder nicht richtet sich für Flüchtlinge nach dem Ausländergesetz §24.

    Die Ukraine ist ausländerrechtlich gesehen ein Drittland (wie auch Australien, USA, Kanada, … mit dem Unterschied, dass dort kein Krieg ist, der Flüchtlingsaufnahme rechtfertigt)

    Ob im Normalfall (kein Krieg) jemand aus den USA, … oder der Ukraine in der EU leben möchte; ist egal. Man muss dieselben Bedingungen erfüllen- so lange kein EU -Mitglied, so lange keine anderen Regeln. (in Kurzform)

    Aufnahmen sind u. sehr wenigen Ländern z.B. die Schweiz.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 16:20

    Aber für EU-Bürger (und eingeschränkt für solche, die es werden
    wollen), gelten nun einmal andere Aufenthalts- und Arbeitsrechte als für
    Einreisende aus Nicht-EU-Ländern. (Mod.)

    Interessante Sichtweise Upside Down Und Paesi hat ja schon dargestellt wie richtig besser wie falsch die Annahme, in der Klammer dargestellt, ist.

    Aber ich werde es mal versuchen wenn ich mal einen Antrag stelle, ob ich nur über den Antrag schon mal teilweise die Vorteile der möglichen Mitgliedschaft in Anspruch nehmen kann. Wird bestimmt für die Bearbeiter ein Riesenlacher. Wink

    GeSa

  • Modesty

    Teilnehmer
    10. Juni 2022 um 16:43

    Abgesehen davon, dass ‘Aufnahmeantrag’ in meinen Texten nicht vorkommt, hast Du es irgendwie fertiggebracht, Paesi, auf höchst komplizierte Weise zum gleichen Resultat zu kommen wie ich: Für Ukrainer gelten derzeit wegen des Beitrittsantrags zur EU andere Bedingungen als für Menschen aus Nicht-EU-Ländern. Ergo macht der russische Überfall – im Gegensatz zu Kriegsflüchtlingen aus nichteuropäischen Ländern – aus ihnen zwar innereuropäische (in spe-)Flüchtlinge, aber keine Asylanten bzw. Asylsuchenden im bislang gewohnten Sinne.

    M.

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