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Arbeiten als Rentner
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Liebe Community,
meine Frage bezieht sich auf meinen Rentnerstatus und eine berufliche Tätigkeit. Ist es erlaubt als Rentner noch berufstätig zu sein und als angestellter zu Arbeiten? Klingt vielleicht doof aber ich habe mich versucht schlau zu machen und bei meiner Quelle: https://www.arbeitsvertrag.org/rechte-und-pflichten/ nicht viel dazu gefunden. Theoretisch sollte dem aber nichts im Wege stehen, oder?
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Solange man ein “gesetzlicher” Rentner ist, also mit dem gesetzlichen Renteneintritt 65 bzw. 67 Jahren in Rente gegangen ist nicht, nach meinem Wissen. Das sollte dir jedoch der AG verbindlich sagen können.
Altersteilzeit und Vorruhestand haben eigene Regeln, bis zum streichen der Rente. Steuer ist natürlich klar, wenn es über die Freibetragsgrenze geht – müsste noch 450€ monatlich sein.
Ohne Gewähr
Nachtrag: Hier habe ich noch etwas gefunden:
- Dieser Beitrag wurde vor 2 Jahren, 4 Monate von GSaremba61 bearbeitet. Begründung: Nachtrag
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Wie gut , dass es sooo viele Schlaumeier im Forum gibt
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Winno, das müsste eigentlich in deinem Rentenbescheid stehen, ob und wieviel hinzuverdient werden darf.
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Jean Paul in „Bemerkungen über uns närrische Menschen“
„Man imponiert und gewinnt mehr, wenn man über eine Sache lange spricht, als viel (kurz); die Ausdehnung der Rede gilt für Ausdehnung der Kenntnis.“
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Jede Antwort in dem Zusammenhang bezieht sich nur und immer auf “gesetzliche Rentner”, ansonsten gelten ganz andere Bedingungen der verschiedenen Rententräger.
Und habe ich etwas anderes geschrieben? Der gesetzliche Renteneintritt ist nun mal das Alter und wird “fachmännisch” mit Regelaltersgrenze benannt.
Ich denke mal mit Deiner Antwort @70plus ist eine einfache Frage völlig überzogen beantwortet und vermehrt höchstens Unsicherheit. Übrigens erhalte ich von unterschiedlichen Rententrägern meine Renten und keiner verbietet mir das Dazuverdienen. Allerdings bei Pensionen weiß ich es nicht.
Ach ja, und die 450€ bezogen sich allein auf die Steuer – also steuerfreier Verdienst!
GeSa
@Cocco steht das im Rentenbescheid, wenn es sich um die normale gesetzliche Rente handelt? Bei mir habe ich es nur während der Altersteilzeit wahrgenommen und der vorgezogenen Rente mit 60 Jahren.
- Dieser Beitrag wurde vor 2 Jahren, 4 Monate von GSaremba61 bearbeitet.
- Dieser Beitrag wurde vor 2 Jahren, 4 Monate von GSaremba61 bearbeitet.
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Hier noch bei vorgezogener Rente:
Für das Jahr 2022 bleibt es bei der erhöhten Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten bei 46.060 Euro. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen soll Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.
Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Und Winno, wenn Du magst bzw. es nötig ist, hier steht noch mehr zu anderen Rentenformen:
Wie viel Sie aber zur gesetzlichen Rente hinzuverdienen dürfen, hängt
von Ihrem Lebensalter ab. Haben Sie bereits die Regelaltersgrenze
erreicht, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. „Jüngere“
Rentnerinnen und Rentner müssen ein paar Regeln beachten.So und nun hoffe ich ist alles zur VerfügungViel Spaß beim Auswerten. Oder ruf einfach die DRV an – da wird Dir bestimmt geholfen
GeSa
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