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Willkinder kriegen gar nix pflegte eine Kollegin immer zu sagen. Im Fall des Falles wirst Du und andere es müssen. Auch wenn nach der Klappe die 793. und Füße stampfen desgleichen die 794. folgt.
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Das ist doch längst noch nicht entschieden. Soweit ich das mitverfolgt habe, gibt es außer mir auch andere Gegenmeinungen, die im Gegensatz zu mir was mitzubestimmen haben.
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Madame.C,
was, konkret Ausgedrückt, verstehst du unter den Begriff
"Würde"?Es ist einfacher, die Einstellung eines Menschen zu einem
Thema nachzuvollziehen wenn man weiß was er meint. -
"Willkinder kriegen gar nix pflegte eine Kollegin immer zu sagen."
@Manjana wir sind hier nicht im Kindergarten und aus dem Alter auch lange raus!
Ich berufe mich mal auf das Grundgesetz:I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19)
Art. 2(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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Spanien ist bei der Zahl der Organspenden in Europa führend und liegt damit weit vor Deutschland. Das liegt am System des südeuropäischen Landes und am Konsens in der Gesellschaft.
Dort gilt nämlich die Widerspruchserklärung.
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/organspende-in-spanien-als-musterbeispiel-fuer-deutschland-100.html -
youtu.be/dpMZAYdfGWw
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http://youtube.com/watch?=dpMZAYdfWw&feature=youtu.be
Dieser Link wurde mir per PM zugeschickt.
Wenn man sich dieses Video ansieht, kann die Meinung
eines Befürworters der Organspende ins Wanken geraten.
Mir ist es so ergangen. -
Unbekannt
Unbekannt4. Juni 2019 um 11:20Und hier noch ein link, was passiert, wenn man stirbt – besonders der letzte Teil ist wissenswert:
http://www.facebook.com/quarks.de/videos/717613441988027/
blue
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