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Anspruch auf nationales Recht
Der Vatikan diskutiert nachgewiesenen Kindesmissbrauch durch Geistliche nun schon jahrelang auf einem sog. „Synodalen Weg“, erstaunlich dass sich da weltweit noch keine Staatsanwaltschaft aufraffen konnte Anklage zu erheben oder steht vatikanisches Recht über dem jeweils nationalen?
Wenn dem so ist, dann bekämen der Streit zwischen der EU und Polen und die aktuell angekündigten Sanktionen gegen Polen wegen ihrem Anspruch auf nationales Recht eine neue Qualität.
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