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Anspruch auf nationales Recht
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Der Vatikan diskutiert nachgewiesenen Kindesmissbrauch durch Geistliche nun schon jahrelang auf einem sog. “Synodalen Weg”, erstaunlich dass sich da weltweit noch keine Staatsanwaltschaft aufraffen konnte Anklage zu erheben oder steht vatikanisches Recht über dem jeweils nationalen?
Wenn dem so ist, dann bekämen der Streit zwischen der EU und Polen und die aktuell angekündigten Sanktionen gegen Polen wegen ihrem Anspruch auf nationales Recht eine neue Qualität.
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Wie das Kirchenrecht international funktioniert, weiß ich nicht, Nur soviel: Nach 45 war der Vatikan in der Lage,(er rangiert soweit ich weiß als eigenständiger Staat) einer Reihe von hochrangigen Nazis Ersatzpapiere auszustellen, so dass die ungehindert und legal über die Schweiz nach Südamerika und Nahost verschwinden konnten.
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