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Unbekannt
Unbekannt1. November 2020 um 14:38Hallo zusammen, wer hat auch schon schlechte Erfahrungen mit Versicherungen gemacht und kann mir hier evtl. Ratschläge geben. Ich möchte eine Zahnbehandlung beginnen und möchte daher meine seit 10 Jahren bestehende Zahnzusatzversicherung zum 1. Mal in Anspruch nehmen. Laut deren Versicherungsbedingungen sollte ich 65% der Aufwendungen erstattet bekommen. Der Gesamtbetrag des Heil- und Kostenplans betragt ca. 1400,00 €, der Festzuschuss der GKV beträgt ca. 710,00 €, die Zusatzversicherung bietet mir lediglich einen Betrag in Höhe von 60,00 € an. Die Versicherung rechnet wie folgt: 65 % des Gesamtbetrages ./. Festzuschuss der GKV = Versicherungszuschuss, wie kann ich dagegen vorgehen?
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Als erstes mal, ich kann rechnen wie ich will, ich errechne immer mehr als 60€.
Entscheidend sind natürlich die Vertragsbedingungen. Bei meiner Versicherung wird gerechnet: Gesamtbehandlung ./. GKV-Zuschuss und auf diesen Restbetrag werden entsprechenden Prozente gerechnet. Ich würde meine Unterlagen noch mal genau lesen und dann mit der Versicherung sprechen und im Zweifel erklären lassen. Aus meiner Sicht dürfte es nur so berechnet werden, wie es bei meiner Kasse gemacht wird. Wenn man den Gesamtbetrag kürzt kann man den Betrag nach GKV-Zuschuss nicht nochmal kürzen – meine Ansicht.
GeSa
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@ankaline – ich habe noch 2 Ideen, die nur über die Vertragsbedingungen zu klären sind oder natürlich im Gespräch

1. in der Behandlung gibt es ein Vorgehen, dass die Versicherung ausschließt
2. es gibt einen festen Eigenanteil – Betrag oder prozentual
Also viel Erfolg beim Lesen oder Verhandeln

GeSa
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