Startseite › Foren › Coronavirus › Absichtliches Anhusten ist Körperverletzung
-
Absichtliches Anhusten ist Körperverletzung
-
Das hab ich gerade bei Spiegel gelesen:”Wer während der Pandemie absichtlich andere Menschen anhustet, macht sich strafbar: Das stellte ein Braunschweiger Gericht nun fest – und verhängte ein Schmerzensgeld.”
Aber 250 Euro Schmerzensgeld finde ich zu niedrig. Woran bemisst sich das denn?
VG
S. –
(bin jetzt mal weg, war schon zu lange am PC)
-
So einen sollte der Richter dazu verknacken, 4 Wochen in der Öffenlichkeit, eine 1kg schwere Glasglocke zu tragen, plus 500 Euro Schmerzensgeld.
-
Na also – geht doch!
Fängt zwar klein an, verfügt aber durchaus über Entwicklungspotential.
Wartet ab, bis die ersten Richter*innen und Staatsanwält*innen unter den Geschädigten sind….
M.

-
Eher, forscher, würde ich sagen – “Zwangsarbeit” auf der COVID19-Intensivstation – denn wer es schafft jemanden direkt anzuhusten trägt keine Maske – also wenn schon – denn schon – richtiges “Lerngeld”
GeSa
-
Alles gute Maßnahmen! 😉
Aber wenn ich mir vorstelle, dass nach einem Anhusten jemand an Covid19 verstirbt. Ist das dann Körperverletzung mit Todesfolge oder sogar Mord (Heimtücke)?
-
Wäre aber besser, wenn das Virus vor sich ” hin Stinken” würde, dann könnte man etwaigen Stinkquellen noch zeitig aus dem Weg gehen.
Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.