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  • Kündigung

    Von Fagus am 4. Juni 2026 um 14:27

    Dass eine Kündigung grundsätzlich der Schriftform bedarf, ist mir klar.

    Meine Frage:

    Kann ich gezwungen werden, ein bestimmtes Formular zu verwenden, oder genügt es, wenn ich Kündigung mit allen Angaben frei formuliere und unterschreibe ?

    Fagus antwortete vor 1 Woche, 5 Tagen 4 Mitglieder · 4 Antworten
  • 4 Antworten
  • Fagus

    Mitglied
    4. Juni 2026 um 17:48

    Danke für eure Antworten.

    Einen speziellen Fall hatte ich aktuell nicht im Sinn, ich hatte nur die Vorstellung, dass eine schriftliche „Willenserklärung“, die alle erforderlichen Angaben enthält, die gesetzlichen Anforderungen an eine Kündigung erfüllt.

    Selbst bin ich bei Kündigungen so vorgegangen: Wenn ich auf Anhieb kein Formblatt fand, habe ich die Kündigung formlos vorgenommen – das wurde zumeist akzeptiert, wenn nicht, hat man mir ein Formblatt zukommen lassen – ich habe dann denen der Einfachheit halber den Gefallen getan, weiß aber bis heute nicht, ob das gesetzlich erforderlich gewesen wäre.

  • Ricarda01

    Mitglied
    4. Juni 2026 um 17:09

    @Carlinette

    Beitrag von 16:39

    Hallo, liebe Carlinette/W. ich hatte erstmal automatisch angenommen, dass es sich um einen Mietvertrag handelt. Egal, worum es geht: ich würde auf jeden Fall auf einer Jura-Plattform/Portal Rat suchen, denn hier antworten doch meist Laien (ich auch). Schönen Tag allen Lesern – Ricarda01

    • Diese Antwort wurde in vor 1 Woche, 5 Tagen um  Ricarda01 geändert.
  • Carlinette

    Mitglied
    4. Juni 2026 um 16:39

    @Fagus, wenn du noch schreiben würdest, WAS du kündigen möchtest? Deine BahnCard, das gemietete Schloss an der Riviera, den geleasten Ferrari, oder nur das Abo beim Nordwest-Ostfriesischen Lokalanzeiger? 😁 Meine Antwort auf deine Frage bis dahin: „je nach dem“ 😂

    Tatsächlich gibt es viele Dienste, bei denen du anrufen kannst und bekommst dann von denen eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung. Also, schon mal viel Glück!

  • GSaremba61

    Mitglied
    4. Juni 2026 um 14:59

    Grundsätzlich reicht eine formlose Kündigung aus meiner Sicht.

    Andererseits wenn Du fragst ob Du gezwungen werden kannst – ja, wenn es im unterschriebenen Vertrag so festgelegt und von Dir durch Unterschrift modifiziert ist.

    GeSa

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