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  • Effiziente Ordnungshüter?

    Von Holzhacker am 18. November 2025 um 13:13

    Unsere ach so effizienten Ordnungshüter mussten wieder mal einen schwierigen Fall lösen: Ein 12 jähriges, gehörloses Mädchen ging mit zwei Messern auf zwei Streifenbeamten zu! (mir ist noch nicht ganz klar, ob das Kind ein Butterbrot schmieren – oder den Beamten ans Leben wollte!). Da das Kind gehörlos war, war keine Kommunikation nicht möglich. Und wie sagt es eine alte Volksweisheit? „Wer nicht hören will muss fühlen!“ Der eine Beamte zückte seinen Taser aber der andere war schneller! Waffe gezogen und Feuern. Scheinbar war Wyatt Earp das Vorbild des Beamten. Beide Beamten blieben bei diesem Kampf unverletzt, während das Kind nach der Erstverorgung ins Krankenhaus gebrachte wurde! Die Kleine hat jetzt hoffentlich ihre Lektion gelernt: „Leg dich nicht Bullen an. Bei denen sitzt der Colt locker!“!

    realo antwortete vor 2 Wochen, 3 Tagen 7 Mitglieder · 21 Antworten
  • 21 Antworten
  • realo

    Mitglied
    29. November 2025 um 13:46

    Ich kenne die Ordnungshüter in Uniform von den linken Demonstrationen in Berlin. In den Nachrichten wurden sie linke randalierende Chaoten genannt. Regelmäßig eskalierte so eine Demonstration am Ende und es artete in Schlägerei mit der Polizei aus. Da war die Bereitschaftspolizei nicht zimperlich und schlug mit dem Schlagstock fleißig auf die meist jungen Demonstranten ein. Was sich da an Kraft und Wut entlud, ging in wahrsten Sinne auf keine Kuhhaut. Jedoch ich habe gelernt, die Polizei ist das Organ, was das Gewaltmonopol des Staates ausführt, da kann man nichts machen. Das war nicht in der DDR, sondern danach in den 90er Jahren.

  • Holzhacker

    Mitglied
    28. November 2025 um 15:31

    Stimme dir voll zu realo! Schade, dass unsere Demokratie so misbraucht wird von denen, die sie schützen sollen.Habe selbst vor zwei Jahren eine ganz fiese Erfahrung mit einem übereifrigen „Ordnungshüter“ gemacht. Sowas wünsche ich keinem!

  • realo

    Mitglied
    28. November 2025 um 13:21

    ‚Die beiden beteiligten Polizisten machen bislang von ihrem
    Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Gegen den Schützen wird wegen
    versuchten Totschlags ermittelt, gegen den Beamten, der einen Taser
    einsetzte, wegen Körperverletzung im Amt.‘

    Jedoch im selben Artikel steht auch am Ende: ‚Zugleich verteidigte der Minister den grundsätzlichen
    Schusswaffengebrauch: «Der Einsatz der Schusswaffe kann gerechtfertigt
    sein – auch gegen eine Zwölfjährige. Wir alle wissen, wie gefährlich das
    Tatmittel Messer sein kann.» Viele Details des Falls blieben aber
    weiter unklar.‘

    Ich vermute weiterhin, dass kein Staatsdiener in Uniform wegen eines 12-Jährigen taubstummen Mädchen von einem Richter verurteilt wird. Das ist meine Laienmeinung als Mensch und Bürger der BRD, habe nie eine juristische Ausbildung genossen.

  • Heigi

    Mitglied
    23. November 2025 um 15:21

    @realo: Warten wir einfach mal ab, wie es sich mit Theorie und Praxis im Rechtsstaat auch in diesem Fall verhält. Ich bin da ganz zuversichtlich, habe auch ein paar Jahrzehntchen Erfahrung.

    • Diese Antwort wurde in vor 3 Wochen, 2 Tagen um  Heigi geändert.
  • realo

    Mitglied
    23. November 2025 um 13:26

    Ja Heigi, so habe ich die Theorie in der Schule auch mal gelernt, aber 40 Jahre meines Erwachsenenlebens haben gezeigt, dass die Praxis im Alltag eine ganz andere ist. Der Richter wird den Polizisten nicht verurteilen, wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommen sollte. Der Polizist ist Staatsdiener, er hat im Auftrag des Staates geschossen. Diese Haltung ist notwendig für alle Staatsdiener, die eine Waffe tragen. Das hat mit der Gesellschaftsordnung wenig zu tun, es geht um das Gewaltmonopol des Staates.

  • Heigi

    Mitglied
    22. November 2025 um 16:52

    Selbstverständlich kann man der Rechtsprechung vertrauen, in der Demokratie gilt das Strafgesetzbuch für Polizisten genau wie für jeden Bürger. Durch die Gewaltenteilung sind Richter unabhängig, unterliegen keinem Staatsmonopol und müssen sich nur nach dem Gesetz richten. Natürlich gibt es bei richterlichen Entscheidungen auch mal Ausrutscher (wie bei dem Fall von Blutrache vor Jahren), darüber wird dann auch öffentlich diskutiert. Anders ist es in einer rechten oder linken Diktatur, wo ein paar Wenige das Sagen haben. Da kann dann auch willkürlich ge(ver)urteilt werden.

  • realo

    Mitglied
    22. November 2025 um 14:51

    Wenn es um das Gewaltmonopol des Staates geht, kann man der Rechtsprechung nicht vertrauen, der Staat gewinnt und somit auch der Diener des Staates. Der Staat hat das Monopol, das hat aber nichts mit Vertrauen zu tun, sondern mit sich der Macht beugen. Ich mit meiner Moral möchte, dass der Polizist, der das Mädchen fast erschossen hat, zur Rechenschaft gezogen wird und sich dieser Tat verantworten muss, vor Gericht im Rechtsstaat. Meine Erfahrung sagt mir, dass das nicht passieren wird.

  • daffiman

    Mitglied
    21. November 2025 um 18:58

    Oh Gott, wer glaubt denn noch der Tagesschau?

    • Diese Antwort wurde in vor 3 Wochen, 4 Tagen um  daffiman geändert.
  • Heigi

    Mitglied
    21. November 2025 um 14:08

    So fatalistisch bin ich erstmal nicht. Ich vertraue unserer Rechtsprechung.

  • realo

    Mitglied
    21. November 2025 um 14:01

    Es wird wie immer sein, der Polizist zieht seine Waffe in Ausübung des Dienstes und ist somit schuldlos, die Eltern und das Kind müssen mit den Folgen leben, Pech gehabt, warum hat das 12-jährige Kind auch ein Messer in der Hand und ist für den erwachsenen Polizisten bedrohlich. Wenn das Kind dann auch noch eine Behinderung hat, ist es erst recht perfide.

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