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Ex-Verfassungsrichter: Zutrittsrecht für jeden „nicht zulässig“
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Zurückweisung an der Grenze, wie es in allen anderen Ländern üblich ist
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht Zurückweisungen an der Grenze nicht nur als möglich, sondern auch als „geboten“ an. Es gebe keine EU-Regel, die über dem deutschen Asylgesetz stehe.
Paragraf 18 erlaubt die Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze, die über ein anderes EU-Land einreisen. Es gebe laut Papier keine europarechtlichen Regelungen, die ein solches Vorgehen außer Kraft setzten, weil sie übergeordnet seien. „Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig“, so Papier. Die Ausnahmeregelung aus humanitären Gründen sei zur Regel geworden, widerspreche aber dem Sinn des Asylrechts.
Hans-Jürgen Papier (CSU) war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sein Nachfolger wurde Andreas Voßkuhle. Zuvor war er von 1991 bis 1998 Vorsitzender der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Bereits 2016 kritisierte er die Bundesregierung wegen ihrer Migrationspolitik.
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Ja, ansonsten lieber die Quelle dazuschreiben bzw. das CopyRight beachten. Ricarda01
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Hallo die Damen @Ricarda01 und @Zoe das ist aus dem “Nachrichtenticker” (Reuters, UPI, Dpa, dpa-AFX, dts, PTE
Und einige mehr, die ich als Verleger von “Telecom-News” und Logistic-News seit 1999 abonniert habe. Noch ne Wirtschaftsauskunft erforderlich?
Trinkt nen Wein ist besser für die Nerven aber was Gescheites.
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…übrigens die BILD schreibt heute ähnlich:
VERFASSUNGS-PAPST: Migranten müssen abgewiesen werden Berlin (Samstag, 07. September 2024) Die CDU verlangt von der Ampel, Migranten ab sofort an den Grenzen abzuweisen. Die Regierung „prüft vertraulich“.
Für einen, der es wissen muss, gibt es da nicht viel zu prüfen: Prof. Hans-Jürgen Papier (81), 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Papier zu BILD: „Zurückweisungen sind sogar geboten.“ Und: „Nach Paragraf 18 des Asyl- Gesetzes ist Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern.“
Aktuell gelte „faktisch ein Zutrittsrecht für jeden, der das Wort Asyl ausspricht“, dies sei „nicht zulässig“.
2015 hatte die Merkel- Regierung eine humanitäre Ausnahme vom Recht an den Grenzen verfügt. Diese Ausnahme „wurde zur Regel, das widerspricht dem Sinn des Asylrechts“.
Einwänden, EU-Recht („Dublin-IIIVerordnung“) stehe dem entgegen, widerspricht er: „In der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen.“ Ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“. Der Kernbereich der staatlichen Souveränität sei „unantastbar“, stehe über EU-Recht.
FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg (43): „Die Frage von Zurückweisungen ist in erster Linie eine des politischen Willens. Wer das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat stärken will, muss dafür sorgen, dass die Bürger ihn mit Funktions- und Handlungsfähigkeit verbinden und nicht nur mit ‘Geht nicht‘.“
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Ich habe keine Ahnung wie man diese Rechte erwirbt. Ich weiß aber, wenn die Rechte nicht beachtet werden ist es nicht mein Problem. Es ist das Problem derer, die es nicht beachten.
Also frage ich mich weshalb hier immer wieder darauf herumgeritten wird. Eine besondere Art Defizite zu überspielen? Im Übrigen habe ich jetzt schon mehrmals festgestellt, dass gerade bei Zeitungen die Kopierfunktion gesperrt ist. Wenn dann hier angeblich Artikel eingestellt werden, dann muss es wohl eine Berechtigung geben oder es gibt kein Urheberrecht … gleich was…. mich geht es nichts an und ich meine …. andere auch nicht.
Es langweilt einfach, GeSa
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Nix ZEITUNGEN Nachrichtenagenturen
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…es ist schon ziemlich dreist, jemand Defizite zu unterstellen, der sich wie Ricarda und Zoe erlaubt, auf das Urheberrecht aufmerksam zu machen. WER es ist, macht wohl mal wieder den Unterschied….
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