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Tag der Organspende
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Heute ist Tag der Organspende . Den Ausweis dafür habe ich immer bei mir . Ich finde es gut , wenn meine Einzelteile anderen Menschen zum weiteren Leben verhelfen können . Ich kann nicht verstehen , warum das viele Leute ablehnen .
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Die Deutschen sollten es so machen wie die Österreicher.
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Ja, in Österreich gilt die sogenannte Widerspruchslösung für die Organentnahme bei Verstorbenen. Das bedeutet, dass jede Person automatisch als Organspender gilt, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat12. Liegt vom Verstorbenen kein Widerspruch vor, dürfen ihm nach dem Tod die Organe entnommen werden2. Die Widerspruchslösung besagt im Kern, dass eine Organentnahme an einer/einem hirntoten Verstorbenen zulässig ist, wenn diese/dieser einer Organentnahme nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat1. Es gibt keine Altersgrenze für eine Eignung zur Organspende, aber Personen, die an einem septischen Schock oder einem metastasierenden Tumor leiden, kommen nicht als Organspenderin/Organspender in Betracht1. Vor der Organentnahme ist eine Abfrage des Widerspruchsregisters gesetzlich verpflichtend, um zu prüfen, ob ein Widerspruch der potentiellen Spenderin/des potentiellen Spenders im Register verzeichnet ist1. In der Praxis wird immer auch das Gespräch mit den Angehörigen der potentiellen Spenderin/des potentiellen Spenders gesucht1. Die Feststellung des Hirntodes erfolgt über eine fixe Abfolge verschiedener Untersuchungen durch eine Ärztin/einen Arzt, die/der weder bei der Entnahme noch bei der Transplantation des Organs beteiligt ist und auch in keinem persönlichen Verhältnis zu der Spenderin/dem Spender oder der Empfängerin/dem Empfänger steht1. Nachdem der Hirntod festgestellt wurde, werden detaillierte Informationen über die Spenderin/den Spender dem zuständigen Transplantationszentrum übermittelt1. Dieses tritt in Kontakt mit Eurotransplant, wobei die Organisation mithilfe eines EDV-Punktesystems geeignete Empfängerinnen/Empfänger, die auf der Warteliste stehen, ermittelt1. Das für die Empfängerin/den Empfänger zuständige Transplantationszentrum wird von Eurotransplant über das verfügbare Organ informiert. Dieses verständigt die Empfängerin/den Empfänger, die/der mittels “Piepser” in der Regel jederzeit erreichbar ist, und bereitet die Implantation (das Einsetzen) des Organs vor1. Die Organentnahme wird im Krankenhaus, in dem die Spenderin/der Spender verstorben ist, vorgenommen und durch ein Team von Chirurginnen/Chirurgen des zuständigen Transplantationszentrums durchgeführt. Der Spenderin/dem Spender können dabei mehrere Organe entnommen werden, und die Spenderin/der Spender darf durch die Organentnahme nicht auf eine die Pietät verletzende Art verunstaltet werden1.
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@Webra, eine Widerspruchslösung ist auch in DE per Patientenverfügung+entsprechend ausgefülltem Spenderausweis möglich.
Eine Organentnahme ist bei Verstorbenen nicht möglich, weil ein nur noch mit Blut+Sauerstoff versorgtes Organ transplantiert werden kann. Ausschlaggebend für eine mögliche Organentnahme ist ein Hirntod, aber eben kein Toter! Für eine Organentnahme bereite Person wird so lange künstlich am “Leben” gehalten, bis Spender + Empfänger passen.
Anders ist es bei Lebendspenden, z.B. für Nieren, Teile der Leber oder Knochenmark.
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Hallo SFath,
ich verstehe verstorben als einen Zustand, bei dem die natürlichen Organe des menschlichen Körpers ihre lebenserhaltende Funktion nicht mehr erfüllen. Bei einem Hirntoten ist dies aber nicht der Fall. Hier übernimmt eine Herz-Lungenmaschine diese Funktion.
Ein hirntoter Mensch wird gesetzlich als verstorben betrachtet. Der Hirntod wird definiert als der nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dieser Zustand ist eine Voraussetzung für die Organentnahme im Rahmen einer Organspende12. Die Feststellung des Hirntods dient nicht der Organentnahme, sondern der Beendigung einer sinnlos gewordenen Therapie. Nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wird der Spender für tot erklärt, wenn der Hirntod nachgewiesen wurde2. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Hirntod als Ausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm gesetzlich definiert und bildet die Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme1.
Weitere Informationen
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organspende-wiki.de2
ethikkomitee.de3
bing.com4
thieme-connect.de5
en.wikipedia.org
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Ich finde, das ist eine probate und einfache Lösung! Das österreichische Modell könnte Vorbild sein.
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