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  • Ursache und Wirkung.

    Von nimrod37 am 28. Mai 2024 um 18:18

    Das Grundgesetz ist die Basis für die Gesetzgebung in unserem demokratischen Rechtsstaat.
    Der juristische Rahmen für die einzelnen Artikel wird durch parlamentarische Gesetzgebung abgesteckt; nun sind 75 Jahre vergangen und damit auch einige Regierungswechsel mit unterschiedlichen Koalitionen.
    Wir leben z. Zt. in unruhigen Zeiten, innen- wie außenpolitisch.
    Kennt jemand Fakten, wo durch parlamentarisch fundierte Durchführungsbestimmungen oder Gesetzgebung die Rechte und Freiheiten in einigen Ursprungsartikeln des GG für das gesellschaftliche Leben eingeschränkt worden sind?

    Dabei denke ich an die Ausgestaltung der Gesetzgebung zur rechtlichen Bewertung bei Anwendung der entscheidenden GG-Artikel, wie Meinungsfreiheit z.B.

    Aglo antwortete vor 1 Jahr, 6 Monaten 11 Mitglieder · 14 Antworten
  • 14 Antworten
  • Aglo

    Mitglied
    21. Juni 2024 um 17:15

    Es gab sogar mal Zeiten, wo die sog. ‚“Jungfrauen-Ehre“ sehr wichtig und geschätzt war. Vornehmlich solche Frauen wurden dann geheiratet, die noch darüber verfügten.Im Gegenzug konnten sich Männer,die nicht so lange warten wollten, bis ihnen eine solche ehrenvolle Frau über den Weg lief, anderweitig vergnügen, b ei denen,die schon die Jungfrauen-Ehre verloren oder abgegeben hatten.

    Was bin ich froh, dass ich nicht in solch verschrobenen, heuchlerischen Zeiten als Frau leben musste. Aglo

  • seestern47

    Mitglied
    5. Juni 2024 um 10:48

    In seriösen Medien wird das auch nach wie vor so gehandhabt!

    Zudem verwechseln viele in diesem Kontext Verfassungsrecht und Strafrecht.

  • Schnabela

    Mitglied
    5. Juni 2024 um 9:26

    @rooikat

    Stimmt, dass diese Form der Nennung alltäglich geworden ist – war nicht immer so.
    Wenn auch anders formuliert – ich denke es war verständlich, dass eine Veränderung geschehen ist.

  • Heigi

    Mitglied
    4. Juni 2024 um 20:27

    In gewissen Kreisen wird „die Ehre“ so hoch gehalten, dass man dafür sogar Ehrenmorde begeht, und das im 21. Jahrhundert.

  • Gartenfan

    Mitglied
    4. Juni 2024 um 16:31

    @malonia Ich kann zwar mit dem Begriff etwas anfangen , finde aber den Inhalt überzogen . Letztlich hat man sich wegen solchem Unsinn duelliert .

  • Schnabela

    Mitglied
    4. Juni 2024 um 15:33

    Das „Recht der persönlichen E.“ ist eine der in Art. 5 Abs. 2 GG genannten Schranken der Kommunikationsgrundrechte. Darunter fallen z.B. Beleidigungen, Verleumdung, üble Nachreden, Kränkungen und vieles mehr.

    Vielleicht erinnert sich jemand daran, dass vor Jahren in Zeitungsberichten über Straftaten, die geschehen waren, die Formulierungen anders wurden:
    Wie Zeugen sahen, wurde ein Mensch erschossen. Die Zeugen hielten den mutmaßlichen Täter fest bis die Polizei erschien.
    Erst wenn ein Gericht urteilt, dass der mutmaßliche Täter der Täter war, darf dieser Täter genannt werden.

    Ehre – Das Staatslexikon enthält viel lesenswertes dazu https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Ehre

  • Yossarian

    Mitglied
    4. Juni 2024 um 14:00

    Ganz abwegig ist es nicht, wenn @Webra von „persönlicher Ehre“ schreibt, vielleicht etwas ungewöhnlich formuliert. Immerhin werden Beleidigungen, Verleumdungen und Ähnliches auch als „ehrabschneidend“ bezeichnet, auch wenn dieser Begriff aus der Mode gekommen ist.

  • Cocco

    Mitglied
    4. Juni 2024 um 13:47

    13:23 …“ehrlich“ zu sein ist schon mal ehrenwert… 😉

  • malonia

    Mitglied
    4. Juni 2024 um 13:23

    @Gartenfan, danke.

    Also mal ehrlich….irgendwie kann ich mit diesem Begriff nichts anfangen.Confused

  • Gartenfan

    Mitglied
    3. Juni 2024 um 14:20

    @malonia Persönliche Ehre ist eine gefährliche Einbildung .

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