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Brauchen wir eine Sperrklausel bei politischen Wahlen
Ich möchte hier vier Fragen zur Sperrklausel stellen.
1. Benötigen wir überhaupt ein Sperrklausel?
Wenn ja,
2. sollte die Sperrklausel auf der Grundlage der gültigen Stimmen oder der Anzahl der Wahlberechtigten erfolgen?
3. Welcher Prozentwert zwischen drei und sieben wäre der Ideale?
4. Oder sollte die Sperrklausel bei Bundestagswahlen auf 2 Millionen Stimmen festgelegt werden?
Beispiel: 61 Millionen Wahlberechtigte, 46 Millionen gültige Stimmen.
5% der gültigen Stimmen = 2.300.000 Stimmen,
5% der möglichen Stimmen = 3.050.000 Stimmen.

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