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     SFath antwortete vor 5 Monate, 3 Wochen 8 Teilnehmer · 14 Beiträge
  • jose39

    Teilnehmer
    24. November 2023 um 19:40

    Hallo und guten Abend,
    aus gegebenem Anlass wurde ich verunsichert und möchte einmal Eure Meinung Lesen.
    Neben dem Notfallpass habe ich eine Notfallmappe. Darin ist die Patientenverfügung, Vollmacht, Behandlungswünsche. Mein Sohn hat ein Duplikat. Sollte ich die ganzen Unterlagen täglich mit mir herumtragen? falls mir ganz schnell etwas passiert und ich nicht reanimiert werden möchte, müsste der Arzt die Unterlagen ja sofort haben.

    Er wohnt 300km von mir entfernt.

    Wer hat schon Erfahrung in diesem Gebiet???

    Jose39

  • charmantundklug

    Teilnehmer
    24. November 2023 um 20:01

    Wichtig ist natürlich, dass Sie eine Kopie Ihrem Hausarzt übergeben ! Und die Verfügungen in jedem Fall notariell beglauben lassen, ganz wichtig !

    Sie können eine Kopie in Ihr Auto legen, das wäre evtl. nicht falsch, Original sollte immer bei Ihnen zuhause bleiben !

    Gruss charmantundklug

  • SFath

    Teilnehmer
    24. November 2023 um 22:44

    jose39, dir ist wichtig, im Fall des Falles nicht reanimiert werden zu wollen, richtig? Sollte dieser Umstand zuhause/unterwegs eintreten, wird kein Notarzt/Rettungssanitäter erst nach Papieren suchen, die ihm das untersagen, sondern sofort mit der Reanimation beginnen.

    Anders, wenn du bereits im KH bist, deine Papiere den Ärzten vorliegen und dann über eine Reanimation entschieden werden muss.

    @SusiSoho, so stimmt es. Bei der Patientenverfügung genügt meine Unterschrift, bei der Vorsorge-Vollmacht muss die des Bevollmächtigten dabei sein. Kein Notar nötig.

    Einen kategorischen Ausschluss zur Unterlassung der Reanimation gibt es nicht. Er muss dezidiert benannt werden, unter welchen Umständen er zu unterbleiben hat.

    • Dieser Beitrag wurde vor 5 Monate, 3 Wochen von  SFath bearbeitet.
  • Mondin

    Teilnehmer
    24. November 2023 um 23:14

    Weil es so ist, wie @SFath schreibt, habe ich meine Patientenverfügung in meiner “Krankenhaustasche” und einen Vermerk darauf, den ich bei mir trage. In diesem Vermerk steht auch, wer zu benachrichtigen ist, sollte mir etwas zustoßen. (In meinem Fall besonders wichtig, da ich keine Angehörigen habe)

    Die Patientenverfügung ist erst wichtig, wenn sich der Zustand des Patienten stabilisiert hat und abzusehen ist, ob eine Verbesserung möglich ist. Kein Arzt wird jemanden sterben lassen, der nur vorübergehend bewusstlos ist.

    Von der Krankenhaustasche hat mich eine befreundete Hebamme überzeugt. Da kann ich selbst entscheiden, was ich brauche bzw. im Notfall haben möchte. Sie hat sich bereits 2x bewährt.

    Da nicht alle Vordrucke juristisch eindeutig sind, empfielt es sich, die Vordrucke des Bundesjustizministeriums zu benutzen. Es werden immer mehrere Möglichkeiten zur Auswahl gegeben. Man wählt die Möglichkeit, die man wünscht, und löscht die anderen.

    Mondin

  • SFath

    Teilnehmer
    24. November 2023 um 23:38

    @Mondin, diese Unterlagen des BJM – so umfangreich sie auch sind – nutzte ich auch.

    Wichtig ist auch: Wer einen Organ-Spenderausweis hat, in dem Organspenden/Empfang ausgeschlossen wurden, dessen Organe werden auch nicht nach eingetretenem Hirntod am Leben gehalten, denn nur lebende Organe können transplantiert werden. So kann man den Vorsorgeberechtigten auch von der Entscheidung entbinden, vor den ihn Ärzte u.U. stellen.

  • Mondin

    Teilnehmer
    25. November 2023 um 0:05

    @SFath auch das habe ich da geregelt!

    Mondin

  • Becco

    Teilnehmer
    25. November 2023 um 7:00

    “Grundsätzlich muss eine Patientenverfügung nicht notariell beglaubigt sein. Wirksam wird sie mit der eigenhändigen Unterschrift. Die bestehende Patientenverfügung kann jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden.”

    So steht es z.B. auf den Ratgeberseiten “Gesundheit” des NDR und auch auf anderen Seiten. Einen Notar würde ich dann hinzuziehen, wenn keine Vertrauensperson vorhanden ist, die sich um diese Belange kümmern kann. Einen Hinweis auf das Vorhandensein eines solchen Dokuments und den bei sich zu tragen, ist sinnvoll und hilfreich.

    Ich habe zwei Patientenverfügungen hinterlegt, die ich durch das aktuelle Datum und meine Unterschrift alle zwei Jahre erneuern kann.

    • Dieser Beitrag wurde vor 5 Monate, 3 Wochen von  Becco bearbeitet. Begründung: Link geändert
  • Wattfrau

    Teilnehmer
    25. November 2023 um 15:56

    Wenn ich vor 7 Jahren eine Patietenverfügung gehabt hätte, wäre ich heute nicht mehr

    am Leben. Ich hatte das Guillain – Barré – Syndrom (bitte googeln) und die Ärzte haben

    alles getan, um mich am Leben zu halten. In einer Patientenverfügung hätte ich einige

    medizinische Maßnahmen ausgeschlossen. Mein Sohn wurde ohne mein Wissen (ich lag

    im Koma ) vom Amtsgericht zum Betreuer bestellt.

    Ich möchte euch nicht verunsichern, wollte nur mal aufzeigen, was wenn …..

  • Holzhacker

    Teilnehmer
    25. November 2023 um 16:43

    Bei diesem Tohuwabohu um Patientenverfügung, letzter Wille, Wiederbelebung und all diesem Kladdaradatsch kann ich mir gar nicht erlauben, zu sterben. Da leb ich einfach weiter.

  • SFath

    Teilnehmer
    25. November 2023 um 17:00

    @Wattfrau, alles hat zwei Seiten. Die Patientenverfügung muss also sehr gut durchdacht verfasst werden. Schön, dass du noch da bist!Smiley

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