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Das Verbraucherministerium plant ein Verbot von Mogelpackungen.
Gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt sind dann unzulässig. Dasselbe gilt, wenn der Inhalt gleich bleibt und nur die Verpackung vergrößert wird.
Eigentlich würde es reichen, wenn Mogelpackungen einfach mit dem Wort „Mogelpackung“ gekennzeichnet würden.
Dann müssten Freunde von Mogelpackungen nicht umständlich in den Regalen herumsuchen.
Natürlich sollte der Ansatz weiter gedacht werden.
Millionen Bürger hatten vor zwei Jahren „Führung“ bestellt. Der Hersteller versprach: „Wer bei mir Führung bestellt, bekommt sie auch.“
Doch den enttäuschten Kunden wurde nur eine große Verpackung mit sehr wenig Inhalt geliefert.
Olaf Scholz müsste also ein Hemd mit dem Aufdruck „Mogelpackung“ tragen.
Auch der Erweiterungsbau des Kanzleramts muss als „Mogelpackung“ gekennzeichnet werden. Hier wird nur das Gebäude vergrößert, aber der Inhalt bleibt gleich, das neue Kanzleramt wird nach der Fertigstellung nur einen kümmerlichen Kanzler enthalten, obwohl Platz für mindestens zehn wäre.
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