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Schon gewußt? Masken im Verbandskasten
Masken im Verbandskasten
Bis 1. Februar sollten Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug auf Vordermann gebracht bzw. einen neuen Verbandskasten angeschafft haben. Dann gilt die entsprechende DIN 13164, nach der zwei Gesichtsmasken enthalten sein müssen. Es genügen einfache OP-Masken. Dafür wird das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandstuch ersatzlos gestrichen und eins von zwei Dreieckstüchern darf laut ARAG Experten ebenfalls wegfallen. Weil die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung noch nicht angepasst ist, besteht derzeit aber noch keine Pflicht zum Nachrüsten von älteren Verbandskästen.Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
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