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  • Grundsteuerreform

    Von Gartenfan am 28. September 2022 um 19:37

    Grundsteuerreform 2025

    Die Hintergründe sind wohl unterschiedliche Bemessungsgrenzen in Ost und Westdeutschland gewesen .

    Als die ersten Informationen an Siedler und Pächter rausgingen , wurde so mancher Vorsitzende nicht nur verbal angegriffen , weil manche Pächter der Meinung waren , es wäre persönliche Gehässigkeit des Vorstandes gegen ihn .

    Jetzt gibt es die Möglichkeit , in ganz Deutschland eine einheitliche Richtlinie einführen zu können .

    Leider schafft man es wieder nicht , einheitlich für ganz Deutschland zu handeln .

    Es gibt mehrere Durchführungsbestimmungen .

    Auch wurde von der oberen Behörde nicht festgelegt , wie mit den Gewächshäusern zu handeln ist .

    Deswegen lehnt es der sächsische Verband ab , diese in die Vermessungen einzubeziehen .

    Wie sind eure Erfahrungen ?

    SchleRaZ antwortete vor 3 Jahre, 2 Monaten 10 Mitglieder · 32 Antworten
  • 32 Antworten
  • SchleRaZ

    Mitglied
    5. Oktober 2022 um 21:18

    @Gartenfan wieder mal alles Murks! Alles liegt dem Staat vor und der Bürger soll es ordnen weil der Staat zu blöd ist! Hab es versucht für Mutti 80+. Jetzt wird es ein teurer Steuerberater. Was sind die meisten Abgeordneten? STEUERBERATER! Wer sollte dabei schlechtes denken ?

  • Gartenfan

    Mitglied
    5. Oktober 2022 um 19:23

    @SusiSoho

    Möglicherweise treffen hier zwei unabhängige Reformen aufeinander .

    Die Grundsteuerreform fußt auf die unterschiedlichen Bemessungszeiten von Ost und West .

    Also 1934 und 1964 .

  • Gartenfan

    Mitglied
    5. Oktober 2022 um 19:06

    @seestern47 Das finde ich richtig , weil vor allem viele Ältere Angst vor dem Ausfüllen haben , denn auf vielen Formularen wird darauf hingewiesen , daß bei Unkorrektheiten ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung angedroht wird .

    Das trifft wegen der oft geringen Grundflächen nicht zu .

    Hier ist Vereinshilfe Pflicht .

    Bei Hausbesitzern ist das natürlich ganz anders .

  • seestern47

    Mitglied
    5. Oktober 2022 um 18:55
  • Gartenfan

    Mitglied
    5. Oktober 2022 um 18:42

    @Holzhacker

    Das ist richtig . Gleichzeitig werden viele Pachtvereine vom Grünflächenamt zum Forst verschoben , der wiederum andere Grundsätze als das Grünflächenamt vertritt .

    Eine gute Idee wird bürokratisch zertreten .

  • forscher

    Mitglied
    4. Oktober 2022 um 21:18
  • Holzhacker

    Mitglied
    3. Oktober 2022 um 19:04

    Nu hör mal mit dem Quatsch auf @SusiSoho , Es geht überhaupt nicht um den Verkehrswert. Es geht um eine Reform der Grundsteuer, die an die Kommune zu entrichten ist. Und hat wiederum nichts zu tun mit dem Zensus 22, der allerdings bei uns in NRW vom statistischen Landesamt durchgeführt wird, und gleichzeitig eintrudelte, während die Reform der Grundsteuer vom Finanzamt kommt!

  • forscher

    Mitglied
    3. Oktober 2022 um 16:51

    @SusiSoho Ich möchte hierzu noch bemerken :

    ohne Kataster- Bau- Kauf- ist Zustand- Grundbuch-Eintragungen ist es erst gar nicht möglich, diesen Fragebogen ordnungsgemäß auszufüllen.

    Und es ist ganz stark zu mutmaßen, das diese Reform nicht ganz ohne trifftige Gründe angegangen wurde ;- und das mit „speziellen“ Fragen, welche nachprüfbar sind.

  • Paesi

    Mitglied
    2. Oktober 2022 um 20:35

    @Modesty

    „Wenn Räume, die z.B. in der Baugenehmigung von vor 100 Jahren ‘Werkstatt’ und somit Nutzfläche waren, im Lauf der Zeit – ohne registrierte Nachgenehmigung – zu hochwertigeren ‘Wohnflächen’ wurden … „ Das verstehe ich nicht. Bei mir gab vor dem Kauf eine „Werkstatt“, eher Hobby-, Bastelraum, wohl auch Abstellraum. Ob Wohnraum, Werkstatt oder … – wäre so wie so alles ein und dasselbe.

    Nutzfläche und Wohnfläche werden für Ein-und Zweifamilienhäuser nicht einzeln abgefragt – alles gehört zur Quadratmeter-Wohnfläche.

    Bei mir wurde dieser Raum zum Heizungsraum, also ein Zubehörraum, danach wird nicht gefragt und muss nicht angegeben werden.

  • Modesty

    Mitglied
    2. Oktober 2022 um 18:29

    Dort, wo die Bundesländer alle Daten komplett neu erheben, angefangen von der Grundstücksgröße, der Art der Bebauung (Wohnen/Gewerbe) bis hin zu den Grund-, Geschoß-, Wohn- und Nutzflächen der Häuser, kann es passieren, dass die Behörden die Gelegenheit nutzen, Differenzen zwischen ehemals erteilten Baugenehmigungen und heutigem Ist-Zustand zu ermitteln. Und das kann ggfs. böse und vielfältige Folgen haben….!

    Wenn Räume, die z.B. in der Baugenehmigung von vor 100 Jahren ‚Werkstatt‘ und somit Nutzfläche waren, im Lauf der Zeit – ohne registrierte Nachgenehmigung – zu hochwertigeren ‚Wohnflächen‘ wurden, könnte das nicht nur Fragen nach der Nachgenehmigungsfähigkeit aufwerfen, sondern auch wegen einer evtl. Wertsteigerung des Hauses die Begehrlichkeiten des Finanzamts wecken.

    Wie überhaupt die Gefahr besteht, dass unkundige Wohnungseigentümer statt der Daten aus der Baugenehmigung (über die sie meistens nicht verfügen) die Daten aus der Teilungserklärung (Anlage zum Kaufvertrag) angeben. Diese aber weicht meistens von den Daten ab (und zwar nach oben), die beim Finanzamt anlässlich der ersten Grundsteuerfestsetzung auf Basis der Berechnungen zur Baugenehmigung registriert wurden.

    Empfehlung: Unbedingt beim Archiv des zuständigen Bauamts eine Kopie der ursprünglichen Baugenehmigung nebst sämtlichen Berechnungen besorgen.

    M.

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