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...überdurchschnittlich hohen Gewinne in 2022.
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Hamburger MOPO v. 12.07.22
“Angesichts der hohen Energiepreise sollen die Übergewinne von Energieunternehmen in Belgien in diesem Jahr zu 25 Prozent besteuert werden. Die belgische Energieministerin Tinne Van der Straeten legte einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, wie die belgische Nachrichtenagentur Belga berichtet. Dabei gehe es um die überdurchschnittlich hohen Gewinne in 2022. Das Gesetz würde alle Lieferanten, Produzenten und Händler von Strom und Gas in Belgien betreffen.
Auch in Deutschland wird eine Steuer von krisenbedingt hohen Gewinnen im Energiesektor diskutiert. Die Bundesregierung ist allerdings gespalten: Während sich SPD und Grüne für eine solche Übergewinnsteuer offen zeigen, lehnen die FDP und Finanzminister Christian Lindner sie klar ab.”
Was man als 11,5% Partei so alles ablehnen kann.
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Interessant: das Jahr 2022 ist gerade mal zur Hälfte vorbei und da wird in Belgien schon ermittelt, wie sich die Gewinnsituation bei Energieunternehmen usw. für das ganze Jahr darstellen wird.
Und das soll Deutschland nachmachen? Erscheint mir ein wenig unprofessionell als Vorbildsfunktion.
Bei uns werden vermutlich die höchsten Gewinne die Rüstungsunternehmen einfahren. Aber diese sind mittlerweile ja recht beliebt und es wird ihnen gehen, wie z.B. Fussballern, die Millionäre wurden: die würde man am liebsten von Steuern befreien, weil sie uns doch so viel Freude bereiten. Aglo
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Wenn das Belgien so handhabt, dürfte es auch damit zusammenhängen, dass dort Energieunternehmen ihren Firmensitz haben. In Deutschland ist das meist nicht der Fall und diese Konzerne werden in anderen Ländern besteuert.
ABer warum nur Energieunternehmen? Das dürfte umgehend von den Gerichten beanstandet werden, wenn es jemals dazu käme. Aussergewöhnliche Gewinne machen z.B. auch die Tech-Unternehmen, die Hersteller von Impfstoffen und in Zukunft die Rüstungskonzerne.
Als Sofortmassnahme könnte Deutschland z.B. die Kapitalertragssteuer erhöhen, die immer noch auf nur 25% liegt, also nicht nach individuellen Steuersätzen herangezogen wird. Das versprechen in den Wahlkämpfen zwar regelmässig die Parteien,dies zu tun – es geschieht aber nichts. Aglo
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…….z.B. die Kapitalertragssteuer erhöhen……
… wenn es so einfach in der Steuer zuginge – wäre das schön.
Wobei der einheitliche Steuersatz eine Vereinfachung war!Mit der allgemeinen Erhöhung der Kapitalertragssteuer würden nicht die Gewinne von Unternehmen erreicht, sondern jeder Anleger, auch die kleinen Sparer.
Wenn man Unternehmen erreichen will, muss man an die Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Dabei sollte man nicht vergessen, dass die ausgeschütteten Gewinne an Unternehmer auch privat versteuert werden.
Alles sehr vielschichtiger als einfach mal einen Steuersatz anheben.
GeSa
Nachtrag: Körperschaftssteuer könnte auch ein gutes Thema sein. Ist mir gerade noch eingefallen.

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Richtig – die Körperschaftssteuer, die sich aus der Einkommenssteuer errechnet, ist ein wichtiger Faktor.
ABer noch wichtiger ist, wo diese internationalen Konzerne versteuern. Existiert z.B. in Deutschland nur eine Niederlassung und die Zentrale in einem anderen Land, wird ein Einzelweg von Deutschland nicht möglich sein. Es sei denn, man riskiert, dass z.B. ein Energieunternehmen dann umgehend seine Zelte in Deutschland abbricht, ARbeitsplätze verloren gehen und natürlich auch keine Energielieferungen mehr abgewickelt werden.
Ob Deutschland dann dadurch Vorteile hat oder noch grössere Nachteile, kann jeder selbst eruieren. Aglo
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………Körperschaftssteuer, die sich aus der Einkommenssteuer errechnet…….
Mmmmmmh….
….. ich denke doch, dass die Grundlage, das zu versteuernde Einkommen, bei der Berechnung der beiden Steuern identisch ist. Dass die Körperschaftssteuer sich aus der Einkommensteuer errechnet wäre mir doch sehr neu. Da müsste man dann wirklich sehr ran. 
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Bei der 25%igen Kapitalertragssteuer wird Kapital (Geld) besteuert, das selbst arbeitet. Und es ist ein Denkfehler, dass bei Änderung der steuerlichen Höhe jeweils nach dem individuellen Steuersatz hier Kleinanleger und -sparer negative Auswirkungen befürchten müssen.
Es ist genau umgekehrt: meist sind kleinere Anlegen und Sparer auch nicht die Grossverdiener und unterliegen einem geringeren Einkommenssteuer-Satz als z.B. Grossverdiener, die dann auch höhere Summen anlegen und sparen können.
Bei niedrigeren Verdiensten und je nach Steuerklasse (also evtl. Alleinverdiener mit Kindern und Ehefrau mit abzugsfreiem 450-Euro-Job) wird der Steuersatz nicht bei 25%, sondern bedeutend niedriger liegen. Aglo
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………bei Änderung der steuerlichen Höhe jeweils nach dem individuellen Steuersatz hier Kleinanleger und -sparer negative Auswirkungen befürchten müssen.
Falsch! Ab einem Einkommen von knapp 15.000,–€ steigt der Steuersatz ab 24% kontinuierlich auf 42%. Wenn also der Abgeltungssatz auf über 25% angehoben wird sind diese Sparer und Anleger dabei! Da kann von Großverdiener noch keine Rede sein – oder?
Bei Verdienern unter ca. 15.000,-€ stimmt die obige Aussage nur, wenn sie eine Steuererklärung machen und die Abgeltungssteuer! steuerlich angeben oder den Sparerfreibetrag unterschreiten. Da Kleinanleger oft keine Steuererklärung machen müssen/wollen würden sie sehr wohl benachteiligt. Nicht zu vergessen, dass Kleinanleger oft nicht mal wissen, dass sie die “zu hohe” gezahlte Abgeltungssteuer über die Steuer wieder holen können.
So ist das mit dem Unterschied von Theorie und Praxis. Kleinanleger und Sparer, gnädige Frau, sind meist in der Mitte der Gesellschaft zu finden, und die würde man sehr wohl, wie oben beschrieben, treffen. Und zwar gleichgültig ob der Steuersatz angehoben wird, oder wenn sie nach dem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer eingestuft werden.
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