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die agilen „Omas gegen Rechts“ übergaben Petition
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Unbekannt
Unbekannt28. März 2022 um 15:00Es gab bereits vor Tagen einigen Texte im Internet zu diesem Skandal zu lesen. Die hochlobenswerte Vereinigung „Omas gegen Rechts“ aus Erfurt (ein e.V., einfach nur „Bravo“ für diese Gruppe, Chapeau!) machte Nägel mit Köpfen, brachte eine Petition bei „change.org“ auf den Weg, übergab diese.
Wir OMAS GEGEN RECHTS wollen, dass auch unsere Enkelkinder in einer starken und wehrhaften Demokratie groß werden, die solchen Rechtsextremen auf allen Gebieten des Staats Einhalt bietet! Nie wieder Faschismus! Wehret den Anfängen!
Worum gehts?
Der rechtsextreme, ehemalige Richter und AfD Abgeordnete Jens Maier darf unter keinen Umständen in das Richteramt zurückkehren!
Wer ist Jens Maier?
Der Rechtsextremist Maier, der sich selbst als „der kleine Höcke“ bezeichnete, hat in der Vergangenheit mehrfach die NPD gelobt und als „patriotisch” bezeichnet. Sogar Frauke Petry wollte ihn deshalb aus der sich immer weiter nach rechts radikalisierenden AfD ausschließen lassen und ist damit gescheitert.
Maier tritt als Vorredner Höckes auf, äußert Verständnis für den norwegischen Rechtsterroristen und Massenmörder Breivik und vertritt rassistische Verschwörungsideologien, wie die der „Herstellung von Mischvölkern, um die nationalen Identitäten auszulöschen”. In der Vergangenheit trat er in neurechten Medien, wie etwa dem Compact Magazin auf und tut das Holocaust-Gedenken und die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit als „Schuldkult” ab, welchen er für beendet erklärt.
Vor seiner Zeit als AfD Bundestagsabgeordneter war der Rechtsextremist Maier von 1997 bis 2017 am Landgericht Dresden. Nachdem der AfD-Kandidat Maier bei der letzten Bundestagswahl den Einzug ins Parlament nicht geschafft hat, will er vom beamtlichen Rückkehranspruch Gebrauch machen und ins Richteramt zurückkehren.
Allein die Verantwortung aus der deutschen Geschichte gebietet es uns, das unter allen Umständen zu verhindern. Laut dem Bremer Professor und Verfassungsrechtler Fischer-Lescano gibt es genügend rechtliche Mittel, um in dem gegebenen Notfall Maiers Rückkehr ins Richteramt zu verhindern. Laut Herrn Fischer-Lescano ist „das Staatsministerium der Justiz in begründeten Einzelfällen befugt (…) , aufsichtsrechtliche Maßnahmen „im Durchgriff“ zu ergreifen”. Ein solches Disziplinarverfahren kann in Ausnahmefällen auch vom Justizministerium angestrebt werden, wenn der Richter keinem Gericht zugeordnet ist (Quellen: Verfassungsblog 10.1.22 / Tagesschau 04.02.22).
Die Linke in Sachsen hatte signalisiert, dass sie zu einer Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht bereit sei und so die dafür nötige Zwei-Drittel Mehrheit mit der regierenden Kenia Koalition leisten könnte (Quellen: Frankfurter Rundschau 07.02.22 / Tagesspiegel 07.02.’22).
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Ich finde das auch skandalös. Nur weil sich die Behörden in Sachsen ewig Zeit ließen (warum eigentlich?), konnte der Rechtsextremist Jens Maier wieder als Richter anfangen.
10 Tage später wird dann der AfD-Mann doch noch suspendiert…
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