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Nach zwei Impfungen
Von Gelöschter Benutzer am 2. April 2021 um 23:23Angenommen, ich plante eine Urlaubsreise (was nicht der Fall ist), muss ich als geimpfte Person auch bei Antritt der Flug- bzw. Schiffsreise und vor Wiedereinreise einen Schnelltest absolvieren?
Mich macht nämlich stutzig, dass nie von den Geimpften die Rede ist, die ja bei Reiseantritt einen Impfpass vorweisen können.
Paesi antwortete vor 4 Jahre, 10 Monaten 8 Mitglieder · 26 Antworten -
26 Antworten
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@SusiSoho
Da steht noch nichts vom Einreisen. Bis Mai werden wohl die verpflichtenden Test, um im Ausland an Bord zu kommen und befördert zu werden, gelten. (Es sei, diese Bestimmung wird vorfristig geändert und an die Beförderungsunternehmen weitergegeben.)
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@SFath dem Artikel entnehme ich zwei wesentliche Aussagen: Das Ausgangsmaterial, woraus man die Viruslast bestimmt, ist nicht standardisiert (kann also keine vergleichbaren Ergebnisse liefern) und wie Du schreibst, spielt das eigene Immunsystem eine ganz entscheidende Rolle. Und das ist bei älteren Menschen in der Regel nicht mehr so gut wie bei jüngeren.
Woher hast Du die Aussage, dass bei HIV 1-3 Viren reichen?
Bei einer Studie in Kin ist heraus gekommen, dass Ehepaare sich nicht unbedingt anstecken, auch wenn sie keine Kondome benutzen. HIV geht aber auch kaum durch intakte Haut und Schleimhaut. Jedenfalls galt das für die bekannten Viren-(Mutanten) Anfang der 90er. Auch nicht alle von positiven Müttern geborenen Kinder hatten Aids.Mondin
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@SusiSoho:
Solche zuverlässigen Tests wird es nicht überall geben. Deutschland verlangt vergleichbar sichere Tests. Es geht um die Abflughäfen im Ausland. Hier hat der Gesetzgeber auf bestimmte Zeit (12.Mai) eindeutige Beförderungsbedingungen festgelegt – auch dass Schnelltests nicht so erlaubt sind. (Bundesministerium für Gesundheit, RKI) Auch die Bundespolizei weiß über die Regelungen Bescheid.
Wie andere Länder mit Schnelltests aus Deutschland umgehen, umgehen werden, ist eine andere Sache.
BMG (Einreise Deutschland): „Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt.
Antikörper-Tests werden nicht anerkannt.
Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Hierzu zählen Teste, die verglichen mit PCR-Tests, eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität erreichen. Die Leistungsparameter von Antigen-Schnelltests werden stets in Bezug zu den Leistungsparametern einer PCR gesetzt und variieren von Hersteller zu Hersteller (siehe Packungsbeilage zum Antigen-Schnelltest).“
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Wenn die Airlines die geltenden Bestimmungen (Ausnahmen wie Impfung werden nicht aufgeführt) gelten, ernst nehmen, dann befördern sie niemanden ohne Test, d.h. lassen ungetestete am Abflughafen nicht an Bord. Würden sie es tun, dann würde es teuer für sie werden.
Eins ist aber sicher, wenn insbesondere Deutsche nebst deren Angehörigen, auch falls diese Ausländer sind, an der deutschen Grenze (Flughafenlandung) sind, eingelassen werden müssen. Ihnen darf die Einreise nicht verweigert werden, weil sie Staatsbürger des Deutschlands sind. Alles andere wird dann im Inland geklärt. Den Airlines würde ein Bußgeld drohen.
Beförderten sie nichtdeutsche Touristen, müssten sie ich um einen Rücktransport auf Airline-Kosten nebst Bußgeld kümmern. Darauf lassen sie es bestimmt nicht ankommen.
Schnelltests werden nicht anerkannt.
Reist man von Deutschland aus ab, in Länder, die keinen Einreisetest verlangen, dann geht es ohne Test, man kann aber per Zufallsprinzip am Zielflughafen getestet werden. Es wird aber nur noch wenige Länder geben, die keinen Einreisetest vom Abflugland verlangen.
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@Mondin, bei HIV genügen 1-3 Viren für eine Infektion. Wieviele es bei Covid-19 sein müssen, ist mangels standartisierter Untersuchungs-Methoden noch unklar. Auf eine „Schätzung“ verliesse ich mich jedenfalls nicht. Das entscheidet letztendlich auch das Immunsystem, wann es ihm „reicht“, bzw. es der Sache nicht mehr Herr wird.
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Ich hatte vier Jahre sehr viel mit Aidsforschung (Blutbank ln Kinshasa) zu tun. Daher weiß ich, dass die Virenlast eine bestimmte Höhe haben muss, um Ansteckungen verursacht. Das hängt natürlich auch vom Immunsystem desjenigen ab, der angesteckt werden kann. Die AHA Regeln sind nach Impfung dazu da, jede Möglichkeit der Ansteckung auszuschließen. So lange man über Covid so wenig weiß, eine Vorsichtsmaßnahme, die ich selbstverständlich auch einhalten werde nach Impfung ebenso wie nach einem negativen Test.
Mondin
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@Fritz.the.Cat, exakt so ist es! Selbst bei reduzierter Virenlast können Geimpfte erneut erkranken. Nicht nur ihre Viren zuvor (symptomfrei/-arm) an andere weiter geben. Das als gegeben zu verstehen sollte möglich sein.
@SusiSoho, Geimpfte „verstehen“ es aber als Freifahrtschein. Ebenso jene nach einem Schnelltest, der auch erst nach einer bestimmten Menge an Viren positiv ausfällt. Tübingen hat den Modellversuch, dass die Menschen nach Schnelltests sich frei in der Stadt aufhalten können, inzwischen abgebrochen. Zumindest bekommen keine Besucher von ausserhalb mehr ein Tagesticket. Denn die Infektions-Zahlen in der Stadt nähern sich jenen des Umlands, haben sich mehr als verdoppelt.
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Aber dass sie weniger schwer verläuft ist doch zumindest ein Hinweis, dass die Viren sich nciht so schnell vermehren wie ohne Impfung.
Mondin
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