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Ich habe mal eine Frage: Ist es möglich, dass zwei schwerstbehinderte Menschen (Rollstuhl), sich gegenseitig als Pfleger benennen und dann entsprechend Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten? Das ist doch eigentlich unlogisch, weil beide körperlich nicht in der Lage sind, den Partner zu pflegen.
Bei uns im Bekanntenkreis gibt es nämlich ein Paar, bei denen es so ist. -
Ich kenne es nur so für zu Hause Wohnende:
Der/die Pflegebedürftige beantragt eine Pflegestufe und erhält bei Anerkennung das entsprechende Pflegegeld. Es ist dann ihm/ihr überlassen, wie er es verwendet. (ambulante Pflegehilfe, andere helfende Person/en, Hilfsmittel, … )
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So kenne ich das auch, Paesi. Bedeutet das, dass man das Pflegegeld ausgeben kann, wie man möchte? Auch wenn die angegebene Pflegeperson (für diese gibt es das Pflegegeld) eigentlich körperlich nicht in der Lage ist zu pflegen, da sie selbst schwerstbehindert ist?
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Unbekannt
Unbekannt14. Januar 2020 um 11:01Hallo Seestern47.
Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld.
Haben beide mindestens Pflegegrad 2 bekommt jeder 316 Euro.
Über die Verwendung ihres Pflegegeldes dürfen Pflegebedürftige als Empfänger frei entscheiden und es nach ihren Vorstellungen für den Aufwand oder das Engagement von pflegenden Angehörigen oder Freunden bei ihrer häuslichen Pflege und Betreuung ausgeben.
Somit ist deine Frage beantwortet.
Klaus
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Das Pflegegeld gibt es für die pflegebedürftige Person und nur diese dürfte es erhalten und sie entscheidet (im Normalfall) über die Ausgabe.
Die Bedürftigkeit wird vom einem med. Dienst festgestellt.
Wie das Geld ausgegeben wird, entscheidet jene Person, die es bekommt – also die bedürftige Person.
Wenn bedürftige Person A, bei der ein Pflegebedarf festgestellt wurde, sich von Person B, die, wie du schreibst, nicht pflegen kann, aber pflegen lassen möchte und ihr Geld gibt, ist das die Entscheidung von Person A. Ob Person A das etwas bringt in Bezug des eigenen Pflegebedarfs, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.
Nachtrag:
Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind zwingend verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz abzurufen. Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen. (Pflege durch Angehörige)
So ein Beratungsgespräch sollte ja Aufschluss über die Situation geben.
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Unbekannt
Unbekannt14. Januar 2020 um 12:01Haben beide einen Pflegegrad ?
Wenn ja welchen ?
Klaus
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Ich habe überlegt wie es bei meinem Vater lief. Auch ich war als Pflegekraft eingetragen. Wir hatten einen ambulanten Pflegedienst. Der rechnete direkt mit der Pflegeversicherung ab. Wurde der Gesamtbetrag nicht genutzt erhielt ich eine Überweisung. War eine Zuzahlung fällig erhielt ich die Rechnung vom Pflegedienst. Es kann jedoch sein, dass mein Vater und ich es so angewiesen hatten und Paesi recht hat, dass das Geld im Normalfall an die Pflegeperson geht.
Ich denke, seestern, wenn die beiden Behinderten in einer Wohnung wohnen. Eine private ganztägige Pflegekraft eingestellt haben – ja, dann geht das.
GeSa
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Bei häuslicher Pflege wird das Geld aus der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen bezahlt. Grundlage für den Pflegegrad ist die Bedürftigkeit.
Davon sind u.a. die Zuzahlungen für den ambulanten Pflegedienst, eventuelle Tätigkeiten der Nachbarschaftshilfe wie Fahrdienste usw., die Kosten für Haushaltshilfen, Einkaufshilfen und vieles mehr zu leisten.
Warum sollen die beiden sich nicht gegenseitig einsetzen? Solange sie geistig fit sind, können sie das doch selbst organisieren.
Vielleicht gibt es in ihrem Umfeld auch niemanden, dem sie das zumuten wollten.
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Danke für die Antworten! Ich bekomme langsam ein Bild, wie das funktioniert.
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