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     SchleRaZ antwortete vor 1 Jahr, 6 Monate 10 Teilnehmer · 33 Beiträge
  • Gartenfan

    Teilnehmer
    28. September 2022 um 19:37

    Grundsteuerreform 2025

    Die Hintergründe sind wohl unterschiedliche Bemessungsgrenzen in Ost und Westdeutschland gewesen .

    Als die ersten Informationen an Siedler und Pächter rausgingen , wurde so mancher Vorsitzende nicht nur verbal angegriffen , weil manche Pächter der Meinung waren , es wäre persönliche Gehässigkeit des Vorstandes gegen ihn .

    Jetzt gibt es die Möglichkeit , in ganz Deutschland eine einheitliche Richtlinie einführen zu können .

    Leider schafft man es wieder nicht , einheitlich für ganz Deutschland zu handeln .

    Es gibt mehrere Durchführungsbestimmungen .

    Auch wurde von der oberen Behörde nicht festgelegt , wie mit den Gewächshäusern zu handeln ist .

    Deswegen lehnt es der sächsische Verband ab , diese in die Vermessungen einzubeziehen .

    Wie sind eure Erfahrungen ?

  • Holzhacker

    Teilnehmer
    29. September 2022 um 12:36

    Hi @Gartenfan , meine Erfahrungen mit den neuen Verordnungen? Die meisten älteren Menschen kriegen kaum den Zusammenhang zwischen dem neuen Zensus und der Grundsteuer-Reform auf die Beine. Die kamen nämlich hier inNRW gleichzeitig. Und nicht alle älteren Leute haben einen PC. Also mussten sie die Unterlagen (Fragebögen) per Post anfordern. Einen derart herrlichen Quatsch wie diese Fragebögen habe ich lange nicht gesehen. Sie machen dem deutschen Bürokratie-Monster echt Ehre. Und gleichzeitig wird in dem Schreiben die Androhung von Maßnahmen konstatiert, falls dem nicht bis dann und dann Folge geleistet würde. In dieser Republik darf inzwischen scheinbar jede Behörde Strafen für die Bürger festsetzen. Offensichtlich haben wir einiges von Adolf und Walter Ulbricht hinübergerettet in unsere Republik.

  • seestern47

    Teilnehmer
    29. September 2022 um 13:01

    Deine Antwort @harvey ist leider dumm und überhaupt nicht nützlich. Offenbar brauchst Du keine Erklärung abzugeben.

    Zunächst wird das Finanzamt die Abgabe der Grundsteuererklärung anmahnen und dabei die »Strafe« androhen. Spätestens jetzt sollte man tätig werden und die Grundsteuererklärung abgeben! Wer die Grundsteuererklärung dann immer noch nicht abgibt, riskiert ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro.”

    (Quelle: https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steueraenderung/grundsteuer-und-steuererklaerung-das-muessen-eigentuemer-jetzt-wissen)

    Fakt ist allerdings, dass die Erklärung aufwendig und kompliziert ist und viele Bürger wahrscheinlich damit überfordert sind. Wir haben die Erklärung abgegeben.


    • Dieser Beitrag wurde vor 1 Jahr, 7 Monate von  seestern47 bearbeitet.
    • Dieser Beitrag wurde vor 1 Jahr, 7 Monate von  seestern47 bearbeitet.
  • Holzhacker

    Teilnehmer
    29. September 2022 um 17:00

    Unsinn @SusiSoho , diese Erhebung ist NICHT notwendig! ALLE Daten für die Grundsteuer liegen bei den Behörden vor. Seit dem Erwerb des Grundstücks und dem Bau des Hauses. Die sind nur zu dämlich,(oder zu faul) diese Daten untereinander auszutauschen. Es ist einfacher, den Bürgern auf den Geist zu gehen und ihm Angst vor Strafe einzuflößen, wenn er nicht spurt.

  • Gartenfan

    Teilnehmer
    30. September 2022 um 10:00

    @SusiSoho

    Es geht um die Grundsteuerreform 2025 .

    Siehe auch deutsche Fachzeitschrift ” Gartenfreund ” , Seite 19 , Ausgabe September 2022 .

    Die Bemessungsgrenzen stammen in West von Anfang der 60er und Ost Anfang der 30er Jahre . Wie @Holzhacker schreibt , ist das unsinnig , weil die Daten bereits vorliegen .

    Und es ist halbherzig , weil es keine einheitliche Richtlinie gibt .

  • Gartenfan

    Teilnehmer
    30. September 2022 um 10:08

    @Holzhacker

    Bei mir betrifft es nur ein großes Gartengrundstück , da muß man nur drei Fragen zur Bebauung beantworten und die Grundfläche angeben , die man ausmessen muß , dazu eine Skizze . Das Ausmessen bezieht sich nur auf die Entfernung von Stützen bzw . die Pfeilern .

    Bei verputzten Mauern ist die Stärke des Putzes ebenfalls zu berechnen .

    Was du geschrieben hast , kenne ich von Hausbesitzern und da hast du mit deinen Zeilen völlig Recht .

    Gartenfan

  • seestern47

    Teilnehmer
    30. September 2022 um 11:10

    Das stimmt @Gartenfan

    Die Daten liegen dem Amt vor. Mit einer entsprechenden Software könnte man sie leicht selbst zusammenfügen. Wir haben uns gewundert.

  • Gartenfan

    Teilnehmer
    30. September 2022 um 11:30

    @seestern47

    Ich weiß nicht , wie es anderswo ist , aber bei uns findet sowieso jedes Jahr eine Kontrolle der Grundstücke durch den Vorstand statt , ob sich bauliche Veränderungen ergeben haben .

    Die vorliegenden Daten sind also immer aktuell .

  • forscher

    Teilnehmer
    30. September 2022 um 17:48

    Jetzt muss ich doch mal höflich nachfragen ?

    Geht es hier eigendlich um die ” Grundsteuerreform für Privatbesitz” oder um angepachteten Grund u. Boden ( hier auch Schrebergärten) in Bezug, weil hier ein sog. VORSTAND erwähnt wurde.

    Im Saarland wurden nur priv. Haus u. Grundbesitzer angeschrieben.

    Bodenrichtwerte- Größe- Parzellenname- Nr.- Zähler- Nenner – Wohngebäude-Größe u.s.w.

    aber Putzstärken ??? Joy

  • Paesi

    Teilnehmer
    30. September 2022 um 18:36


    @SusiSoho

    Nach dem Verkehrswert wird nicht gefragt. Es geht um die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Grundstückart, Fläche und Bodenwert, Ertragswert)

    Der Verkehrswert wird u.a. vom Finanzamt mittels Angaben über Wohnung, Grundstück, Nettogröße, Bruttogröße, Alter, Modernisierung, Ausstattung, Lage, … festgelegt – weitaus mehr Angaben. Da kommt auch keiner zu Besichtigung, auch nicht jede Immobilienbegutachtung wird anerkannt. Nach den Angaben berechnet das Amt den Wert. Gemacht wird dies z.B. bei Ermittlung der Erbschaftssteuer.

    Wichtig ist der Verkehrswert weiterhin bei Verkauf, Scheidung, Schenkung.

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