Treppenlifte – für einen selbstbestimmten, unbeschwerten Alltag

Jetzt mit zunehmenden Alter treten immer mehr Zipperlein auf, die den Alltag erschweren. Als Ursachen kommen unter anderem Erkrankungen wie Arthrose und Rheuma in Betracht. Diese treten im Alter vermehrt auf und machen das Treppensteigen mitunter zu einer echten Qual. Betroffene neigen infolgedessen dazu, die Wohnung weniger häufig zu verlassen. Doch das muss nicht sein, denn ein Treppenlift schafft Abhilfe. Die hohen Anschaffungskosten stellen für viele ein Hindernis dar, die Investition zu tätigen, und Betroffene versuchen sich unter Schmerzen irgendwie weiter fortzubewegen. Um dies zu vermeiden, lohnt es sich mehr mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Vor dem Kauf sollten Sie sich ausgiebig über Treppenlifte informieren und sich von verschiedenen Anbietern Angebote unterbreiten lassen. Dabei sollten Sie nicht nur auf große Hersteller zurückgreifen, sondern auch an kleine, regionale Anbieter herantreten. Auf diese Weise wird ein Vergleich ermöglicht und die tatsächlich, anfallenden Kosten lassen sich besser abschätzen. Übrigens, Krankenkasse oder Pflegekasse und andere Stellen lassen Betroffene oft nicht im Regen stehen, sondern stehen mit finanzieller Hilfe zur Seite. Zu diesem Zweck muss ein Antrag eingereicht werden.

Ein Treppenlift in einer Mietwohnung 

Mieter dürfen ebenso einen Treppenlift anbringen lassen. Dies wird mit dem Recht, die eigene Wohnung betreten und verlassen zu können (§554a Abs. 1 BGB) begründet. Entscheidend dabei ist, dass die Personen zum Betreten oder Verlassen nicht auf die Hilfe Dritter angewiesen sein müssen. Der Vermieter muss den Einbau im Regelfall dulden. Ein Widerspruch ist nur möglich, wenn andere Hausbewohner durch den Treppenlift gefährdet wären, weil sie zum Beispiel das Treppenhaus nicht mehr gefahrlos passieren können. Eine weitere Einschränkung stellen denkmalgeschützte Häuser dar, deren Erhaltung ohne potenzielle Veränderung das oberste Ziel ist.

Voraussetzung für den Einbau ist jedoch, dass die Nutzer der Anlage für die Anschaffungs- und Montagekosten aufkommen. Der Vermieter ist zudem dazu berechtigt, nachträglich die Mietkaution zu erhöhen, um Rücklagen für den Abbau der Anlage nach dem Auszug des Mieters zu haben.

Förderung des Treppenlifteinbaus

Wie eingangs angesprochen, ist die Förderung eines Treppenlifts unter Umständen möglich. Die Krankenkasse bzw. Pflegekasse bezuschusst die barrierefreie Gestaltung der Wohnung einmalig mit bis zu 4.000 Euro. Voraussetzung hierfür ist das Bestehen eines Pflegegrades. Zu diesem Zweck ist schon der Pflegegrad 1 ausreichend.

Daneben kommt für Eigentümer einer Wohnung oder Hauses ein Förderungskredit der Kfw-Bank infrage, mit dem größere, bauliche Veränderungen abgedeckt werden können. Diese Veränderungen steigern den Wert der Immobilie. In anderen Fällen sind Job-Center oder Berufsgenossenschaft zuständig für die Bezuschussung. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Gehbehinderung eine Folge eines Arbeitsunfalls ist. Sollten Sie jedoch nur kurzzeitig unter den Einschränkungen leiden, könnte die Miete eines Treppenlifts attraktiver sein.

Treppenlifte auch nach Unfällen hilfreich

Nach einem schweren Unfall benötigen Patienten oftmals viel Zeit, bis sie beschwerdefrei sind. Werden dabei Wirbelsäule oder Beine in Mitleidenschaft gezogen, können Treppen später ein echtes Hindernis darstellen. Ein Treppenlift hilft, die betroffenen Körperteile weiterhin zu schonen. Hier sind Krankenkasse oder Unfallversicherung zuständig für die finanzielle Unterstützung. Falls eine gerade Treppe zur Wohnung oder dem Haus des Patienten führt, kann ein gebrauchter Treppenlift die Kosten erheblich senken.

Bildquelle: https://unsplash.com/photos/8Bx2qCaYaqE

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