Um diese Dinge müssen sich Hinterbliebene bei einem Todesfall kümmern

Angehörige haben viele Aufgaben, wenn sie sich nach dem Todesfall mit der harten Realität auseinandersetzen müssen. Als wäre die Trauer nicht schon genug, gibt es zahlreiche organisatorische und bürokratische Verpflichtungen, mit denen die wenigsten Menschen ausreichend Erfahrung haben.
Für Menschen im hohen Alter oder Menschen mit schwerer Krankheit ist es daher empfehlenswert, sich auf den eigenen Tod vorzubereiten wie auf den Tod eines Angehörigen – indem man selbst die wichtigsten Schritte kennt, kann man einige Dinge organisieren, um seinen Angehörigen diese schwere Phase zu erleichtern.

1. Organisation der Beerdigung

Die Organisation einer Bestattung ist aufwändig. Es muss ein Termin gefunden werden (zum Beispiel hier: Beerdigungstermine in Frankfurt) und im Normalfall wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Dabei müssen die Angehörigen entscheiden, wie viele Aufgaben sie abgeben wollen und was sie lieber selbst organisieren.
Das Informieren von Freunden und der Familie sollte schnell erledigt werden, genau wie das Festlegen eines Bestattungstermins. So können möglichst viele Menschen anwesend sein, die Abschied nehmen wollen. Gibt es eine Trauerfeier, müssen dafür geeignete Räumlichkeiten gefunden werden. Die Art der Bestattung wurde idealerweise bereits vor dem Tod besprochen.
Bestattungsarten, die durch die meisten Bestatter angeboten werden:

  • Seebestattung
  • Erdbestattung
  • Luftbestattung
  • Diamantenbestattung
  • Baumbestattung
  • Waldbestattung
  • Urnenbeisetzung

Bei der Trauerfeier muss für die Verpflegung und eine geordnete Anreise gesorgt werden. All das ist mit viel Zeit- und Kostenaufwand verbunden, weshalb ein Großteil der Organisation erleichtert wird, wenn die Wünsche für den Todesfall bereits besprochen oder sogar schriftlich festgehalten wurden.

2. Behördengänge und Rechtliches

Man möchte eigentlich als Angehöriger nur in Ruhe trauern, doch es kommen etliche Aufgaben auf Hinterbliebene zu. Denn Behörden, Ämter und Unternehmen jeglicher Art müssen informiert werden. So braucht es einen Totenschein, um eine Sterbeurkunde zu beantragen – diese wird wiederum benötigt, um zum Beispiel Versicherungen zu kündigen.
Versicherungen, die man (wahrscheinlich) kündigen muss:

  • Hausratsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Weitere Kündigungen werden fällig. Handyverträge, Internetverträge, Zeitschriften-Abonnements oder auch Bankkonten dürfen nicht weiter bestehen – je schneller die Unternehmen über den Todesfall informiert werden, umso weniger Aufwand entsteht. Um das reibungslos zu gestalten, müssen die Dokumente gut auffindbar und geordnet sein.
Aus einem Todesfall können außerdem finanzielle Verpflichtungen entstehen. So kann es ein Erbe geben, das durch das Nachlassgericht verwaltet wird. Auch Lebens- und Sterbegeldversicherungen sind in diesem Zusammenhang zu nennen, da sie den Hinterbliebenen eine finanzielle Entlastung ermöglichen können. Aber aufgepasst: Häufig wollen die Versicherer Informationen so schnell wie möglich erhalten, sonst stellen sie sich möglicherweise quer. Auch hier gilt: Organisierte Unterlagen bringen viel!

3. Wohnung leeren

Während Behördengänge und bürokratische Verpflichtungen noch mit etwas emotionalem Abstand erledigt werden können, ist ein schmerzhafter Auftrag das Kündigen und Ausräumen der Wohnung des Verstorbenen. Denn nimmt man dies selbst in die Hand, wird man auf viele Erinnerungen stoßen.
Der Vermieter muss schnellstmöglich über den Todesfall informiert werden. Es sollte auch gleich geklärt werden, in welchem Zustand die Wohnung zu übergeben ist, damit später keine Probleme entstehen. Dann stehen verschiedene Optionen offen.
So können alle Angehörigen die Möglichkeit bekommen, noch etwas aus der Wohnung mitzunehmen. Wurde die Wohnung gemeinsam gemietet – zum Beispiel mit einem Partner oder Freund –, dann müssen möglicherweise auch nur einige Dinge entfernt werden. Soll die Wohnung allerdings aufgegeben werden, kann eine Entrümpelung in Frage kommen.
Dienstleister übernehmen hier alles vom Schleppen der Möbel bis hin zur fachgerechten Entsorgung des Hab und Guts. Es gibt außerdem die Möglichkeit, Möbel zu spenden oder noch einzelne Gegenstände zu verkaufen. Für Angehörige ist der gesamte Prozess natürlich einfacher, wenn die Wohnung bereits gut organisiert ist oder im Testament festgelegt wurde, was mit Wertgegenständen geschehen soll.

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