So beantragen Sie den KfW-Zuschuss für Ihren Treppenlift!

Mit der Mobilitätseinschränkung kommen auf viele Betroffene nicht nur Schwierigkeiten, sondern auch hohe Investitionskosten zu. Selbst Einzelmaßnahmen wie der Einbau eines Treppenlifts können den Geldbeutel stark belasten. Dabei ist der Lift eine gute Lösung, um das eigene Heim nicht gegen einen Alterswohnsitz eintauschen zu müssen. Glücklicherweise lassen sich die Kosten durch zahlreiche Zuschüsse spürbar senken. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt beispielsweise Treppenlift-Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro. Hier erfahren Sie, wie Sie sich den Zuschuss zu Ihrem Treppenlift sichern können.

Alles zum Investitionsprogramm „Altersgerecht Umbauen“

Seit Beginn des Jahres 2012 betreibt die KfW das Investitionsprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“. Damit werden Umbauten gefördert, die ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen ermöglichen. So kommen gleich zwei Personengruppen in den Genuss der Zuschüsse: sowohl Menschen mit Behinderung als auch Senioren.
Das Ziel der Umbauten muss es sein, Barrieren abzubauen und die Sicherheit im Eigenheim zu erhöhen. Hierfür können entweder Einzelmaßnahmen angegangen werden oder eine komplette Umgestaltung des Wohnbereichs.

Für welche Maßnahmen vergibt die KfW den Zuschuss zum Treppenlift?

Neben größeren Baumaßnahmen fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau auch Einzelmaßnahmen. Hierzu gehören etwa der Abbau von Schwellen oder die Installation von Hilfsmitteln zur Überbrückung von Stufen. Damit ist auch der Einbau eines Treppenlifts als Einzelmaßnahme förderfähig und erfüllt die Voraussetzung für den KfW-Zuschuss.

Durch die KfW unterstützt werden die gesamten Investitionskosten. Das bedeutet, nicht nur der reine Anschaffungspreis für den Treppenlift und die Schienen, sondern auch die Kosten für die sachgerechte Montage können bezuschusst werden. Welche Art von Treppenlift Sie einbauen lassen, ist dabei unerheblich. Sowohl Stehlifte als auch Sitzlifte sowie Plattformlifte sind förderfähig.

Wer erhält den KfW-Zuschuss für Treppenlifte?

Im Rahmen des Investitionsprogramms „Altersgerecht Umbauen“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau folgende Personengruppen:

  • private Eigentümer von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen
  • Wohnungsbaugenossenschaften
  • Ersterwerber altersgerecht gestalteter Immobilien
  • Eigentümergemeinschaften
  • Mieter mit Zustimmung ihres Vermieters.

Für Mieter gilt die Besonderheit, dass Sie die Zustimmung Ihres Vermieters benötigen, da die KfW-Zuschüsse für bauliche Veränderungen vergeben werden, die genehmigt sein müssen. Deshalb ist es ratsam, dass Mieter mit Ihren Vermietern eine Modernisierungsvereinbarung schließen, in der festgehalten ist, welche Maßnahmen vorgenommen werden dürfen und wer die Kosten hierfür trägt.

Das Besondere an der Förderung durch die KfW ist, dass sie altersunabhängig erfolgt. Gerade für ältere Menschen ist es in der Regel schwierig, Kredite aufzunehmen. Durch das hohe Alter vermutet die Bank ein größeres Risiko für den Kreditausfall. Hier springt das Investitionsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein. Die zugesagten Zuschüsse verringern den Bedarf an Eigen- und Fremdkapital, sodass die Anschaffung eines Treppenlifts selbst für ältere Menschen möglich wird.

Ebenso profitieren junge Leute von der altersunabhängigen Förderung. Wer bereits jung Eigentum erwirbt und vorausschauend denkt, sollte frühzeitig Umbauten für das Alter vornehmen. Da die Kreditanstalt für Wiederaufbau trotz des Namens „Altergerecht Umbauen“ kein Mindestalter für die Zuschüsse voraussetzt, ist auch ein Umbau durch junge Eigentümer förderfähig.

Wie hoch ist der Zuschuss der KfW für Treppenlifte?

Die Konditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau unterscheiden zwischen Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung und den Umbau einer Immobilie nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“. Je nach Förderbereich fallen die Konditionen unterschiedlich aus:

  • Für Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung erhalten Antragstellende einen Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten. Hierbei werden Zuschüsse von maximal 5.000 Euro ausgeschüttet.
  • Wer nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, erhält einen Zuschuss in Höhe von 12,5% der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro.

Der Einbau eines Treppenlifts fällt unter die Einzelmaßnahmen, mit denen eine Reduzierung der Barrieren erzielt werden soll. Das bedeutet, die KfW bezuschusst den Treppenlift mit maximal 5.000 Euro.

Für Eigentümergemeinschaften oder Inhaber einer Immobilie mit mehreren Wohneinheiten ist wichtig zu wissen: Die Förderung von 10% der Investitionskosten werden pro Wohneinheit bewilligt. Das bedeutet, dass beispielsweise bei drei Wohneinheiten eine Förderung von bis 30% der Kosten möglich ist.

Lässt sich der KfW-Zuschuss für den Treppenlift mit anderen Zuschüssen kombinieren?

Grundsätzlich können Sie für den Treppenliftkauf unterschiedliche Zuschüsse miteinander kombinieren. So können Sie für die Anschaffung des Lifts sowohl bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als auch bei der Pflegekasse einen Antrag auf Zuschüsse stellen. Die übrigen Zuschüsse sollten allerdings zehn Prozent der Investitionskosten nicht übersteigen, andernfalls kürzt die KfW die genehmigte Zuschusssumme.

Wie beantrage ich den KfW-Zuschuss für den Treppenlift?

Das Wichtigste vorweg: Sie müssen den Antrag auf einen KfW-Zuschuss für altersgerechte Umbauten stellen, bevor Sie den Kaufvertrag für den Treppenlift unterschreiben. Andernfalls wird Ihnen der Zuschuss versagt. Lassen Sie sich also vom Treppenliftanbieter Ihrer Wahl ein detailliertes Angebot machen und schlagen Sie zur Sicherheit 10 bis 20 Prozent der Kosten auf die Angebotssumme drauf.

Mit dieser Investitionssumme können Sie den Antrag auf einen Investitionszuschuss direkt über das KfW-Zuschussportal stellen.

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