Einladung mit Rückantwort

  • Einladung mit Rückantwort

     Modesty antwortete vor 1 Jahr, 8 Monate 4 Teilnehmer · 7 Beiträge
  • Carl75

    Organisator
    31. Juli 2022 um 13:52

    Einladung mit Rückantwort

    Für die Planung einer offiziellen Jubiläumsfeier wurden schöne Einladungen mit eingedruckter Rückantwort herausgegeben. Auf meiner Einladung stand zur Vereinfachung für die erbetene baldige Rückantwort schon folgender Satz eingedruckt:

    Herr Oberfeldwebel xxx (Vornamen und Nachnamen waren eingetragen) nimmt teil mit …………..

    Da war guter Rat teuer. Nicht was sie denken. Nein, das nicht! Dass mein mich liebendes Eheweib mit mir gemeinsam an der Feier teilnehmen wollte, stand für uns beide bereits fest.

    Was sollte ich nur über der …… Linie Zutreffendes eintragen?

    Eine so offizielle Einladung, da sollte meine Rückantwort doch der stilvollen Einladung und der Vorgabe entsprechend ausfallen.

    einer Person

    Bin mit … einer Person … dann nur ich gemeint? Nein, wenn ich ohne die Dame meines Herzens teilnehmen wollte, so brauchte ich nur die vorgegebene Zeile nach dem Wort „teil“ durchstreichen. Und zudem ist … einer Person … eine eher beleidigende zumindest unangepasste Bezeichnung für meine vorgesehene Begleiterin.

    zwei Personen

    Wenn ich mit zwei Personen teilnehme, dann müssten wir zu dritt kommen. Die Antwort wäre falsch, denn wir werden zu zweit kommen.

    Frau

    Diese Eintragung bedeutet zunächst, dass ich mit irgendeinem weiblichen Wesen meiner Wahl, auf das die allgemeine Bezeichnung Frau zutrifft, zur Feier erscheinen könnte.

    Ehefrau

    Es gibt viele Ehefrauen auf unserer sehr schönen Welt. Mit Ehefrau muss ja nicht zwingend meine mir angetraute bessere Hälfte gemeint sein. Diese Angabe vermindert lediglich die Anzahl der möglichen Frauen, da nicht alle verheiratet sind.

    Vorname und Nachname eintragen

    Sicherlich, die mögliche Anzahl der infrage kommenden ist damit erheblich reduziert. Es könnte jedoch, wenn es sie gäbe, damit unsere Tochter oder eine andere Weiblichkeit gleichen Namens gemeint sein.

    seiner Gemahlin

    Das Wort –seiner– klingt in dem Antwortsatz so furchtbar besitzergreifend, so gebieterisch. Meine ehemalige Verlobte ist doch durch unsere Heirat nicht in meinen Besitz übergegangen.

    Wir waren zudem schon einige Jahre verheiratet und mir stellte sich die Frage, ob deshalb die Bezeichnung Gemahlin noch die zutreffende und zeitgemäß sei.

    Gattin

    Das ist sicherlich eine richtige Antwort! Ob damit eineindeutig meine geliebte Gattin, und nicht die Gattin eines anderen Mannes gemeint sein könnte? Sicherlich nicht. Für meine Person wurde eine eineindeutige standesgemäße Festlegung formuliert, folglich muss es mir gelingen meine Partnerin ebenso eineindeutig und standesgemäß auf der … Linie zu bezeichnen.

    Bei all den Überlegungen hatte ich den vorgegebenen Termin zur Abgabe der Rückantwort verstreichen lassen. Die Einladung lag sichtbar auf dem Schreibtisch. Aber was wollte ich eintragen? Ich wurde zum “Spieß“ bestellt.

    „Wo ist Deine Rückantwort? Ich muss alle Anmeldungen mit genauer Personenzahl um 11:00 Uhr vorlegen! Unsere beiden Frauen haben doch schon alles miteinander besprochen.“

    Ich erklärte ihm, warum ich mich noch nicht entschieden hatte, was ich bei … eintragen will.

    „Du spinnst, gib her den Wisch, ich werde schon das Richtige eintragen.“

    So weit kommt das noch, ich denke über eine enorm wichtige Angelegenheit ernsthaft nach, habe schlaflose Nächte, und er trägt einfach etwas ein. Nein so geht das nicht! Ich bat um Bedenkzeit bis 10:50 Uhr und versprach die dann pünktliche Vorlage der ordentlich und korrekt ausgefüllten Rückantwort.

    Ich sah in den mir verbleibenden zwei Stunden nur die Wahl zwischen zwei verschiedenen Eintragungen:

    … Gattin plus Vornamen und Nachnahmen

    … Gemahlin plus Vornamen und Nachnahmen.

    Die letzte Entscheidung sollte der Zufall mit einer mathematischen Wahrscheinlichkeit von zwei herbeiführen. Ich entnahm meiner rechten Hosentasche ein Geldstück und warf es über der auf dem Schreibtisch liegenden Einladung mit Rückantwort hoch. Kopf oder Zahl! Die weitere Entscheidung übernahm unwiderruflich ein rundes, metallenes, nicht sehr wertvolles, Zahlungsmittel.

    Bei … habe ich dann Gattin, den Vornamen und den Nachnamen eintragen müssen.

    Herr Oberfeldwebel (Vorname und Zuname) nimmt teil mit Gattin (Vorname und Zuname).

    War es richtig?

    War es falsch?

    Dabei war die richtige Antwort, die für mich heute einzig korrekte Antwort, bereits mit dem Beginn des Antwortsatzes der Einladung zwingend vorgegeben worden.

    Herr ….. nimmt teil mit Dame….. .

    Warum habt ihr mir meine Qualen nicht abgenommen?

    Hätte der zu ergänzende Satz der Rückantwort nur gelautet:

    Herr Oberfeldwebel xxx nimmt teil mit Dame ……...

  • Modesty

    Teilnehmer
    31. Juli 2022 um 15:02

    Kein Wunder – das mit dem Niedergang der Bundeswehr musste so kommen….Wink

    …obwohl kein Ministerium mehr Geld für externe Berater verbrät als das Verteidigungsministerium. Da wäre es auf ein paar Knigge-Kurse auch nicht mehr angekommen….

    Statt dessen Übungen für Denkmuster nach dem Motto: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

    Übelster Männer-Fehler: Wenn Mann (in diesem Zusammenhang) von ‘mein mich liebendes Eheweib’ anstelle von ‘meinem geliebten Eheweib’ spricht! Todsünde – die tief blicken lässt)!

    …und wenn es nicht für eine vor der Teilnahme notwendige Sicherheitsüberprüfung aller teilnehmenden Personen unabdingbar ist, dann reicht die Eintragung: ‘Partner’ oder ‘Partnerin’ oder einfach der vollständige Name der Begleitperson. Ob es sich um die Gattin oder die Tochter/den (Schwieger-)Sohn handelt geht niemanden etwas an, verspricht aber ein Thema für den späteren Smalltalk zu werden.

    Empfehlung: Lass Deine Frau das *Formular* ausfüllen! Vermutlich ist es nach 5 Sekunden abgabebereit.

    M.Wink

    • Dieser Beitrag wurde vor 1 Jahr, 8 Monate von  Modesty bearbeitet.
  • Schnabela

    Teilnehmer
    31. Juli 2022 um 15:57

    Davon ausgehend, dass Platzkarten benötigt wurden, wäre meine Frau korrekt gewesen – früher als die Ehefrau den Familiennamen trug.

    Niemals Gattin oder Gemahlin!

    Diesen Link erklärt es gut. https://www.abendblatt.de/hamburg/article106980266/Frau-oder-Gattin.html

    (Vor Jahrzehnten hatte ich täglich mit Personen aus “gehobenen” Kreisen zu tun, und wie angeredet wird wurde mir sofort erklärt.)

  • Carl75

    Organisator
    31. Juli 2022 um 16:19

    @ Modesty

    Das ganze ist schon einige Jahrzehnte her. Selbstverständlich hatte ich die Aktion mit meinem geliebten Eheweib abgesprochen. Den Satzteil “mein mich liebendes Eheweib” fand und finde ich immer noch gemein. Aber er passte aus meiner Sicht besser zum Text und sollte ja den Widerspruch hervorlocken. Wink

  • Carl75

    Organisator
    31. Juli 2022 um 16:27

    @ Schnabela,

    mit wurde 1965 oder 1966 auch mal erklärt, dass ich die Ehefrau eines Professors mit “Frau Professor” anzureden hätte. Als ich sie dann fragte, ob sie selbst Professorin und sie das verneinte, machte ich ihr klar, das ich sie nicht mit dem Titel ihres Mannes ansprechen werde. Da war die Dame ganz schön sauer und mein Begleiter, der sie brav mit Frau Professor ansprach, auch.

  • Fagus

    Teilnehmer
    31. Juli 2022 um 16:56

    @Carl75 : “…und sollte ja den Widerspruch hervorlocken.”

    ???

    Und wofür soll das gut sein ?

  • Modesty

    Teilnehmer
    31. Juli 2022 um 17:25

    @Fagus

    …nu sei doch nicht so pingelig. Der Mann ist Bundeswehrler und muss(te) seinen Rekruten alles und jedes erklären können – egal wie! Und was eignet sich da besser als die Ausrede vom absichtlichen Dummstellen. Du weißt es, ich weiß es, er weiß es….. und die Rekruten inzwischen auch!

    Alles gut!

    M.Wink

    • Dieser Beitrag wurde vor 1 Jahr, 8 Monate von  Modesty bearbeitet.
Beiträge 1 - 7 von 7

Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.

Hauptbeitrag
0 von 0 Beiträge June 2018
Jetzt

Verstoß melden

Schließen