Startseite › Foren › Rat und Tat › Hausverkauf mit lebenslangem Wohnrecht
-
Hausverkauf mit lebenslangem Wohnrecht
-
….die Käufer auch den verminderten Betrag nicht aufbringen können.
Eine Mieteinnahme kann bei der Finanzierung helfen. Der Verkäufer bekommt den gesamten Wert des Hauses.
Zwei Vorteile, weitere mögliche Vorteile für den Käufer:
Er kann Arbeiten am und im Haus steuerlich auf jeden Fall absetzen. Und wenn die Miete unter der ortsüblichen Miete bleibt kann er noch Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Muss natürlich, wie auch unter Wohnen bereits dargestellt, mit Steuerberater abgeklärt sein. Kann aber bei der Finanzierung helfen.Ich sage es mal so – ich – würde die Variante Mietvertrag auf Lebenszeit als Käufer und Verkäufer vorziehen.
GeSa
Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.