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@happyday, mit zwei lebhaften Kindern und Gepäck ist das Auto leider schon bei den Preisen der DB günstiger und ob Stau oder ausfallende Züge, verpasste (bezahlte) Ferientage sind da leider das beherrschbarere Übel.
Ich stelle mir aber vor, lange für Flugtickets gespart, um mal wieder meine Freundin und meine wilden Kinder (die noch leben) in Namibia zu treffen und dann verpasse ich den Flug, weil der Zubringerzug nicht fährt.
Immer wieder, die Folgen des Konflikts tragen nicht diedie Entscheidenden , das u.U. positive Ergebnis auch nicht die meisten Fahrgäste. Prinzipiell bin ich kenesfalls gegen Streik, nur spielen die Folgen eine Rolle. Der Zeitpunkt jetzt, in/vor der Saison halte ich für besonders drückend.Wenn Sie den Abflug Ihrer gebuchten Flugreise verpasst haben, weil Ihr Zug zum Flug bedingt durch den Bahnstreik Verspätung hatte, können Sie in der Regel nicht mit Entschädigung für den verpassten Flug rechnen. Eine Entschädigung für die Bahnfahrt, die gegebenenfalls nicht ordnungsgemäß angetreten oder durchgeführt werden konnte, ist in der Regel möglich