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Da die Stimmabgabe von Herrn Laschet für jeden offen sichtbar war, war sie nicht mehr – wie vorgegeben – geheim.
Wegen des Wahlgeheimnisses ist es jedoch nicht erlaubt, seinen
Stimmzettel offen einzuwerfen. Der Wähler müsse ihn „in der Weise
falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist“, heißt es auf der
Website des Bundeswahlleiters.