Startseite Foren Open house Hochwasser Antwort auf: Hochwasser

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    19. Juli 2021 um 14:19

    Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und
    Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Die
    Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem
    Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem
    geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und
    Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle
    Schadensursachen berücksichtigt.

    Und da ich die Antwort auch nicht wusste @Modesty habe ich bei Wiki “geklaut”.

    GeSa

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