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Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und
Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Die
Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem
Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem
geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und
Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle
Schadensursachen berücksichtigt.Und da ich die Antwort auch nicht wusste @Modesty habe ich bei Wiki “geklaut”.
GeSa