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Sachsen hat seine eigenen Katastrophenschutzbehörden. Für den Katastrophenfall regelt das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) die Zusammenarbeit von Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden. (sachsen.de)
Oberste Behörde ist das Innenministerium, obere Behörde die Landesdirektion und die unteren Behörden bilden die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ich gehe davon aus, dass dies in allen BL ähnlich organisiert ist, da der Katastrophenschutz eine staatliche Aufgabe ist, die in den Händen der BL liegt.
- Dieser Beitrag wurde vor 2 Jahren, 9 Monate von Paesi bearbeitet.