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Das kann man auch anders handhaben. Ich lasse in der Apotheke die Packung öffnen, mir den Beipackzettel geben, wird gelesen und bei “Nichtgefallen” kann das Medikament zurück in den Schrank der Apotheke. Und das Rezept wird nicht eingelöst.
Ärzte, wie auch Apotheker, könnten heute im I-net den Beipackzettel sicher vorher einsehen, ggf. ausdrucken, dem Patienten aushändigen und so Bedenkzeit geben. Was nicht drin steht, ist die Zahl möglicher NW im Verhältnis der Verabreichung seit der Einführung. Bei “selten” kann man nicht unbedingt darauf Rückschlüsse ziehen.