Startseite Neu › Foren › Antwort auf:
-
…Religiöse Begründungen gehörten nicht in ein Plädoyer. Zudem dürften
religiöse Erwägungen sich nicht gegen gesetzliche Vorgaben wenden und
begangenes Unrecht relativieren. Einziger Maßstab für die Strafzumessung
seien die geltenden Gesetze.Das – und nichts sonst!