Startseite Foren Politik - Zentrale Tempolimit auf der Autobahn Antwort auf: Tempolimit auf der Autobahn

  • Unbekannt

    Unbekannt
    20. Oktober 2020 um 19:42

    @Palmstroem – 19:25

    “..Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17),
    dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann..”

    Was ich oben beschrieben habe kannst Du ruhig im deutschen Verkehrsraum so anwenden – selbst in Bayern, die da sehr kritisch sind. Ich hab oben von 5min Sequencen geschrieben – Du darfst nämlich nicht ein “durchgängiges” Video aufnehmen. Und auch das wird im Artikel klar gesagt das Du die Aufnahmen keinesfalls veröffentlichen darfst.

    Übrigens wird man als “Petze vom Dienst” mit Aufnahmen von anderen Verkehrsteilnehmer, nur zum Zwecke der Anzeigenerstattung, keine “Zeugnisbefähigung” bekommen – heißt die Aufnahmen werden nicht als Beweis akzeptiert. Damit steht dann Aussage gegen Aussage…

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