Startseite Foren Politik - Zentrale Tempolimit auf der Autobahn Antwort auf: Tempolimit auf der Autobahn

  • Unbekannt

    Unbekannt
    20. Oktober 2020 um 19:07

    @Palmstroem – 17:42

    Dash-Cams sind erlaubt..!

    Es ist aber verboten die Aufnahmen von anderen ohne deren Genehmigung zu veröffentlichen, also “ins Netz stellen”, egal ob über’s Smartphone oder über PC.

    Jeder der eine Dash-Cam verwendet darf diese unveröffentlichten Aufnahmen aber gegenüber einem Gericht als Beweismittel geltend machen. Das Gericht entscheidet dann über die Zulassung im Verfahren. Ist die zur Verhandlung stehende Situation sehr unklar werden die Aufnahmen meist zugelassen. Wer rechtlich sicher gehen will sollte die Aufnahmen nicht kontinuierlich hintereinander speichern, sondern in Sequencen von max 5min. Desweiteren sollte die Speicherkarte komplett dem Gericht vorgelegt werden (jede Aufnahmesequence hat ein “Start- und Endemarkierung” mit Datum und Uhrzeit und einem Systemkürzel. Fremdbearbeitungen (zur Täuschung) werden dadurch sofort erkannt – als erst garnicht dran denken (es würde als bewußte Falschaussage gewertet).

    Meine Cam hat mir bereits 1x geholfen – ein Fahrradfahrer war vor mir einfach auf dem Rad über den Füßgängerüberweg (Zebrastreifen) gefahren. Ging bis zur Staatsanwaltschaft, der hat sich die Aufnahme als mein Beweismittel angesehen und der Radler durfte zahlen (als Radfahrer ist er kein Fußgänger und hat kein Vorrecht….).

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