Startseite Neu › Foren › Coronavirus › VGH Baden-Württemberg kippt Beherbungsverbot › Antwort auf: VGH Baden-Württemberg kippt Beherbungsverbot
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Das bestätigt nur einmal mehr den puren Unsinn des Beherbungsverbots. Die Gäste müssen nun wieder abreisen, weil sie sich in der Kategorie 2 befinden. S-H will sie nicht mehr. Sie brauchen nicht in Quarantäne und dürfen sich erneut testen lassen. Vielleicht wieder auf eigene Kosten? Das wäre eine Unverschämtheit. Hoffentlich hagelt es dann Klagen. Eigentlich müssten sie umziehen und das BL erst nach einem negativen Test, dessen Kosten übernommen werden, auf eigene Entscheidung wieder verlassen. Andere Hotels werden sich jedoch hüten, sie zu beherbergen. Man macht es sich dort sehr leicht.
Woher kommen die infizierten Angestellten? Sind es evt. Berufspendler? Die werden hier wie da gebraucht und dürfen. Oder sind es Einheimische, die wg. des Beherbungsverbots evt. daheim Besuch oder Kontakt zu Besuchen haben? Das ist auch erlaubt. Es könnten also sehr viel mehr ungetestete Menschen im Land sein als gedacht.
“Ausnahmen: Beherbergungen aufgrund von Familienbesuchen
und Pendelverkehren zu beruflichen Zwecken sind von dieser Regelung
ausgenommen und können ohne vorherige Testung erfolgen, da sie keinem
touristischen Zweck dienen.”So viel Verbote wie notwendig wären um alle Infektionsgefahren abzuwenden, werden kaum erlassen werden können. Ein weiterer Lockdown ist nicht leistbar. Es bleibt einfach nur die Einsicht und Vernunft der Leute. Aber auch sie scheint nicht leistbar. Sehr schade! Es schreit also alles nach konsequenten!, aber ebenfalls wohl nicht leistbaren, Kontrollen und höheren Strafen.