Startseite Neu › Foren › Coronavirus › VGH Baden-Württemberg kippt Beherbungsverbot › Antwort auf: VGH Baden-Württemberg kippt Beherbungsverbot
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Wer weiß…? Daß es unter Politikern Absprachen gibt, ist nicht neu.
Gerade gelesen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/muenchen-gericht-lehnt-eilantraege-gegen-ausschankverbot-ab,SDUzYXM
Die Begründung ist treffend!
Auch beim Genuss von “Speisen unter Alkoholbegleitung” seien die “mit
dem Konsum typischerweise einhergehenden Infektionsgefahren” nicht
ausgeschlossen. Die Lautstärke von Gesprächen und das Gelächter würden
ansteigen, so die Richter und die Gäste würden auch länger in einem
Lokal bleiben. All das erhöhe gerade in der kalten Jahreszeit ohne
ausreichende Belüftung die Ansteckungsgefahr.